Arbeitgeber muss für kühlen Arbeitsplatz sorgen

Temperaturen ab 26 Grad unzumutbar
Redaktion (allg.)
Die Hitze der letzten Wochen hat diejenigen, die in Büros arbeiten müssen, oft stöhnen lassen. Untersuchungen haben ergeben, dass bei einer Temperatur von 22 Grad mit jedem weiteren Grad die Leistungsfähigkeit des Menschen um fünf Prozent schwindet. Ab 26 Grad ist für den Arbeitgeber eine kritische Grenze erreicht, er muss spätestens dann laut Arbeitsstättenverordnung "an normalen Arbeitsplätzen" für eine "gesundheitlich zuträgliche" Raumtemperatur sorgen, so der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht kompakt". Zwar muss nicht gleich eine Klimaanlage eingebaut werden, doch der Arbeitgeber kann unter Umständen für gesundheitliche Folgeschäden hitzegeplagter Mitarbeiter haftbar gemacht werden. Sind zu hohe Temperaturen an der Tagesordnung, muss er technisch Abhilfe schaffen - durch Jalousien, Ventilatoren oder eine Klimaanlage. Sind die Betriebsräume gemietet, kann der Arbeitgeber den Vermieter auffordern, für eine erträgliche Raumtemperatur zu sorgen.