Was kostet ein Mini-Jobber?

Die Abgaben für den Arbeitgeber betragen insgesamt 32,25 %.

Auch in Busunternehmen sind Minijobber beschäftigt. (Foto: Bünnagel)
Auch in Busunternehmen sind Minijobber beschäftigt. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Bei einem 450-Euro-Job beträgt die Summe aller Abgaben für den Arbeitgeber 31,15 % (Stand Juni 2019) des Bruttolohns zzgl. dem Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Beitrag beträgt zurzeit für das Omnibusgewerbe 1,1 % (Quelle: BG Verkehr). Die Abgaben betragen also insgesamt 32,25 % und setzen sich prozentual zusammen aus: 

  • 15 % für die Rentenversicherung 
  • 13 % für die Krankenversicherung 
  • 2 % Steuerpauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 
  • 0,9 % Umlage Krankheit (U1 Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit)
  • 0,19 % Umlage Mutterschutz (U2 Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft) 
  • 0,06 % Umlage Insolvenz (U3 Insolvenzumlage) 
  • 1,1 % Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung 

Bei einem Monatsbrutto von 450,00 Euro ergibt sich für den Arbeitgeber ein Gesamtaufwand von 595,13 Euro (450 + 140,18 + 4,95 Euro = 32,25 %). Die Abgaben in Höhe von 140,18 Euro (31,15 %) sind an die Minijob-Zentrale zu entrichten, der Beitrag in Höhe von 4,94 Euro (1,1 %) direkt an die Unfallversicherung. 

Arbeitnehmer: Monatsnetto von 433,80 Euro

Für den Arbeitnehmer ergibt sich bei einem Monatsbrutto von 450,00 Euro unter Abzug der Rentenversicherung (3,6 %) ein Monatsnetto von 433,80 Euro. Auf Wunsch können sich Minijobber nach § 6 Abs. 1b SGB VI durch schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen. Ein Minijobrechner, mit dessen Hilfe die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale berechnet werden können, ist abrufbar unter https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlobals/Forms/Minijob-Rechner/Minijob_Rechner_2018_formular.html.