Mindestlohnerhöhung ab 1.1.2024: Auswirkungen auf Kalkulationen und Minijobberverdienste
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde und ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen soll. Das entspricht einer prozentualen Erhöhungen von 3,4 bzw. 3,3 %. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,00 Euro pro Stunde. Die Empfehlung muss noch per Verordnung vom Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden.
Verkehrs- und Busreiseunternehmen sollten diese Mindestlohnerhöhungen bereits jetzt bei anstehenden Kalkulationen und Vertragsverhandlungen berücksichtigen. Besondere Vorsicht ist bei Minijobbern geboten, sofern diese auf dem Niveau des Mindestlohnes entlohnt werden. Für Minijobber bedeutet jede Mindestlohnerhöhung kürzere monatliche Arbeitszeiten:
Maximale monatliche Verdienstgrenze:
Arbeitnehmer, die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig sind, dürfen aktuell monatlich maximal 520 Euro verdienen.
Maximale monatliche Arbeitsstundengrenze:
Für die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobbern ergibt sich eine faktische Begrenzung:
- aktuell beträgt diese 43,33 Stunden (520 Euro: 12,00 Euro = 43,33 Stunden)
- ab 1.1.2024 ergibt sich eine Höchstzahl von 41,90 Stunden (520 Euro: 12,41 Euro = 41,90 Stunden)
Falls Unternehmen einen höheren Stundenlohn als den gesetzlichen Mindestlohn vereinbart haben, reduziert sich die maximal zulässige Stundenanzahl natürlich entsprechend.
Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijobgrenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Die betriebliche Umsetzung sollten Unternehmer mit ihrem Steuerberater abklären.
Für die Lohngruppe 1 erhöht sich der Grundstundenlohn ab 1. Januar 2024 von 12,10 auf 12,41 Euro pro Stunde.
Berücksichtigen werden sollten bei den Kalkulationen und Vertragsverhandlungen auch die Abgaben, die für Minijobs anfallen. Die Minijobzentrale gibt hierzu ausführliche Informationen.
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