Mutiert das Deutschlandticket zum Flickenteppich?

Der GVN befürchtet Lücken in der Akzeptanz des zum 1. Mai startenden ÖPNV-Ticketangebots.

Der GVN sieht große Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Deutschlandtickets. (Foto: Pixelio)
Der GVN sieht große Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Deutschlandtickets. (Foto: Pixelio)

Die Fachvereinigung Omnibus und Touristik im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) befürchtet regionale Lücken in der Akzeptanz des zum 1. Mai im ÖPNV startenden Deutschlandtickets, sofern es bei den derzeit diskutierten Gesetzesentwürfen bleibe.

Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Einführung eines solchen Tickets und setzen uns für dessen erfolgreiche Umsetzung ein. Leider haben der Bund und die Länder etwas versprochen, was sie aber bislang so nicht im Gesetzgebungsverfahren umsetzen. (GVN-Vorsitzender Rainer Levelink)

Die bei den Busunternehmen hierdurch entstehenden Mindereinnahmen seien nach Ansicht des GVN beihilferechtlich konform auszugleichen.

Dies kann bei Verkehren, wo die Unternehmen von den Verkaufserlösen abhängig sind – also eigenwirtschaftliche Verkehre bzw. ausgeschriebene Netto- oder Bruttoverträge mit Nettoanreizwirkung – nur erfolgen, wenn sogenannte Allgemeine Vorschriften erlassen werden. Und dies betrifft 40 % aller ÖPNV-Verkehre in Niedersachsen. (GVN-Landesgeschäftsführer Michael Kaiser)

Verantwortung auf die Länder delegiert

Zentrales Problem sei demnach, dass der Bund darauf verzichte, diese Allgemeine Vorschrift für das Deutschlandticket zu erlassen. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf werde die Verantwortung auf die Länder delegiert, allerdings nicht verpflichtend auferlegt, wie eine flächendeckende Umsetzung zu erfolgen hat oder sichergestellt werden kann.

Solange weder für den Bund noch für die Länder noch für die Aufgabenträger eine gesetzliche Verpflichtung bestehe, eine Allgemeine Vorschrift zu erlassen, könnten die Busunternehmen einen Ausgleich für ihre Mindereinnahmen nicht beihilfekonform erhalten. Sie würden das Deutschlandticket daher nicht anwenden können.

Es wird einen Flickenteppich geben. Das Versprechen der deutschlandweiten Geltung kann damit nicht eingehalten werden. Dadurch wird es für jede Region, jedes Unternehmen oder jeden Linienverkehr zu einer freiwilligen Entscheidung, ob das Deutschlandticket in Bussen akzeptiert wird. (Levelink)

Gespräche offen

Der Verzicht auf eine Allgemeine Vorschrift sei für die betroffenen Busunternehmen nur dann beihilferechtlich unbedenklich, wenn die EU-Kommission (KOM) dies offiziell feststelle. Dazu müsse schriftlich und für alle allgemeinverbindlich bestätigt werden, dass keine Beihilferelevanz vorliege, weil das Deutschlandticket allen Nutzer zugutekomme und damit nicht wettbewerbsverzerrend wirke. Zwar führten Vertreter von Bund und Ländern zurzeit informelle Gespräche mit der KOM. Diese Gespräche seien allerdings noch offen, und zurzeit sei nicht absehbar, ob diese bis zum 1. Mai 2023 abgeschlossen seien. Auch seien diese lediglich eine Einschätzung auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen, nicht gerichtsfest und nur vorläufig.

Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts der Beihilferelevanz können wir als GVN unseren hiervon betroffenen Mitgliedsbusunternehmen leider nur empfehlen, das Deutschlandticket in ihren Linienverkehren nicht anzuerkennen. (Michael Kaiser)

Über den GVN

Der GVN vertritt als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband rund 3.000 private niedersächsische Unternehmen aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Entsorgung, Spedition, Logistik, Möbelspedition, Omnibus und Touristik sowie Taxi, Mietwagen und Krankentransporte mit mehr als 50.000 Beschäftigten.