Mobilitätsdatenverordnung: Alle ÖPNV-Infos auf einer Plattform

Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben – deutschlandweite Daten zu Fahrplänen, Routen und Ticketpreisen stehen künftig auf dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) – auf deren Grundlage App-basierte Mobilitäts- und Informationsdienste für Endkunden entwickelt und so zum Beispiel Pendlerverkehre über Verkehrsverbundsgrenzen hinweg deutlich erleichtert werden können.

„Jeder einzelne Busfahrplan in ganz Deutschland, jede Abfahrtzeit einer U-Bahn, wir stellen alle Infos an einer Stelle bereit. Für die Verkehrsbetriebe ist das ab jetzt verpflichtend“, erläutert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. (Foto. BMVI)
„Jeder einzelne Busfahrplan in ganz Deutschland, jede Abfahrtzeit einer U-Bahn, wir stellen alle Infos an einer Stelle bereit. Für die Verkehrsbetriebe ist das ab jetzt verpflichtend“, erläutert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. (Foto. BMVI)
Martina Weyh

Die Mobilitätsdatenverordnung hat den Bundesrat passiert – damit stehen deutschlandweite Daten zu Fahrplänen, Routen und Ticketpreisen künftig auf einer Plattform, dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), zur Verfügung.

Die Verordnung konkretisiert auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16. April 2021 die Bereitstellungspflicht von Daten der Mobilitätsanbieter und macht es damit deutlich einfacher, Reisen durch mehrere Verkehrsverbünde und mit verschiedenen Verkehrsmitteln zuverlässig zu organisieren.

„Wir machen Ernst mit der Modernisierung des öffentlichen Verkehrs! Heute hat der Bundesrat zugestimmt: Jeder einzelne Busfahrplan in ganz Deutschland, jede Abfahrtzeit einer U-Bahn, wir stellen alle Infos an einer Stelle bereit. Für die Verkehrsbetriebe ist das ab jetzt verpflichtend. Welche App oder Website Sie auch immer zur Reiseplanung nutzen, "keine Auskunft möglich" ist damit vorbei. Und das ist erst der Anfang: Nächstes Jahr wird der MDM auch detaillierte Infos zu allen Bahnhöfen und Echtzeitdaten für den gesamten öffentlichen Personenverkehr zur Verfügung stellen. Dank digitalem Boost kommen wir künftig noch schneller und einfacher mit dem klimafreundlichen Nahverkehr von Tür zu Tür - in der Stadt und auf dem Land!“ (Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer)

Stufenweise Umsetzung

Die Pflichten zur Datenbereitstellung aus dem Personenbeförderungsgesetz treten stufenweise in Kraft. Deshalb setzt die Mobilitätsdatenverordnung im ersten Schritt die Bereitstellung von statischen Daten im Linienverkehr um.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) plant schon jetzt, die Mobilitätsdatenverordnung zu erweitern: zum 1. Januar 2022 sollen weitere Datenkategorien und zum 1. Juli 2022 erstmals Echtzeitdaten hinzukommen.

Zeitgleich arbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemeinsam mit der Bundesanstalt für Straßenwesen an der technischen Weiterentwicklung des modernen und benutzerfreundlichen MDM zur „Mobilithek“, durch den der Austausch von Daten in Echtzeit deutlich erleichtert wird.