Deutschlandticket-Job: Auch für Freiwilligendienste steuer- und sozialabgabenfrei
Immer mehr Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket-Job zur Verfügung. Viele dieser Unternehmen beschäftigen dabei auch Mitarbeiter im Rahmen der Freiwilligendienste. Diese erhalten keinen Arbeitslohn, da sie ehrenamtlich arbeiten, sondern lediglich ein sogenanntes Taschengeld. Da die Steuerfreiheit des Zuschusses gemäß § 3 Nr. 15 EStG jedoch sowohl an die Arbeitnehmereigenschaft als auch an den Erhalt von Arbeitslohn anknüpft, war für sie bisher nicht rechtssicher geklärt, ob ihnen das Deutschlandticket-Job ebenfalls zusätzlich steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden darf, ohne eine Haftung im Rahmen der Betriebsprüfung auszulösen.
Anfrage des VDV
Der VDV hat deshalb eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium gestellt mit der Bitte, den Freiwilligendienstleistenden, die einen großen Beitrag für das Allgemeinwohl erbringen, die steuerliche Gleichbehandlung zu ermöglichen und diese Frage rechtssicher zu klären. Dies hat das BMF jetzt positiv beschieden, so dass Freiwilligendienstleistende das Deutschlandticket-Job ebenfalls rechtssicher steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.
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