Grünes Licht im Ländle für ÖPNV-Strategie 2030

Das baden-württembergische Kabinett hat der Umsetzung der strategisch-konzeptionellen Grundlage zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs zugestimmt – insgesamt 130 Maßnahmen in fünf Schwerpunktbereichen sollen für die Verdopplung der Fahrgastzahlen bis 2030 sorgen. 

Weg vom Individualverkehr, hin zum ÖPNV – bis 2030 will das Land-Baden-Württemberg die Fahrgastzahlen verdoppeln. (Foto: pixabay)
Weg vom Individualverkehr, hin zum ÖPNV – bis 2030 will das Land-Baden-Württemberg die Fahrgastzahlen verdoppeln. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Das baden-württembergische Kabinett hat nach Abschluss der gestrigen (10. Mai) Anhörung grünes Licht für die strategisch-konzeptionelle Grundlage zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs bis 2030 gegeben. Die ÖPNV-Strategie soll die Fahrgastzahlen im Ländle bis 2030 verdoppeln.

„Der Beschluss der ÖPNV-Strategie ist von zentraler Bedeutung für die Verkehrswende im Land. Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, ist wahrscheinlich sogar eine noch deutlichere Steigerung nötig. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Netto-Null-Emissionen im Sinne des 1,5-Grad-Ziels bis spätestens 2040 erreicht sein sollen. Deswegen müssen wir jetzt konsequent und gemeinsam die Maßnahmen der ÖPNV-Strategie umsetzen“, so Landesverkehrsminister Winfried Hermann.

Fünf Schwerpunktthemen als zentrale Ziele

Die ÖPNV-Strategie wurde unter breiter Beteiligung von Stadt- und Landkreisen als ÖPNV-Aufgabenträger sowie den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden, Fahrgastverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft erarbeitet. Im Fokus stehen fünf Schwerpunktthemen als zentrale Ziele, die den jeweils zuständigen Akteuren die Priorisierung der jeweils erforderlichen Maßnahmenbündel erleichtern sollen:

  • Angebotsausbau und Mobilitätsgarantie
  • Mehr Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Anschlusssicherung
  • Beschleunigung durch Vorrang und bessere Infrastruktur
  • Einfache, verständliche und attraktive Tarife und Bezahlung
  • Stärkung der positiven ÖPNV-Kultur

Insbesondere Busverkehre sollen durch Vorrangschaltung an Ampeln und eigene Spuren beschleunigt werden.

In zehn zentralen Handlungsfeldern umfasst die ÖPNV-Strategie konkrete Teilziele und mehr als 130 Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Die zehn Handlungsfelder umfassen: Leistungsangebot, vernetzte Mobilität, Vorrang für den ÖPNV, Infrastruktur, Betrieb, Qualität und Fahrzeuge, Tarif und Vertrieb, Kommunikation und Mobilitätskultur, Rechts- und Finanzierungsrahmen, Organisation und Strukturen, Monitoring und Evaluation.

Sie benennt zudem die zuständigen Akteure und legt fest, bis wann die Maßnahmen umgesetzt sein sollen.

Bund muss seinen Anteil an Finanzierung leisten

Zusätzliche Landesmittel sollen zur Erreichung der ambitionierten Ziele eingesetzt werden – so steht es im Koalitionsvertrag. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht jedoch neben dem Land und den Stadt- und Landkreisen als ÖPNV-Aufgabenträger auch den Bund in der Pflicht.

„Ich begrüße sehr, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Verbesserung von Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV sowie eine deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs verständigt hat. Jetzt müssen allerdings Taten folgen“, so Kretschmann.

Bereits seit geraumer Zeit setze man sich gegenüber dem Bund für eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel ein, sagt Verkehrsminister Hermann. So unterstütze das Land die Forderung der Verkehrsministerkonferenz gegenüber dem Bund, die Regionalisierungsmittel zur Erreichung der Klimaziele um zusätzlich mindestens 1,5 Mrd. Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu erhöhen.  

Auch die Kommunen sind gefordert

„Ergänzend wird ein zusätzlicher Beitrag der kommunalen Aufgabenträger für die Finanzierung der ÖPNV-Offensive notwendig sein. Auch ist in der ÖPNV-Strategie verankert, dass das Land den Kommunen die Einführung des Mobilitätspasses als neues Finanzierungsinstrument landesgesetzlich ermöglichen wird. Damit sollen die Kommunen zusätzliche Einnahmen für den Ausbau des Nahverkehrs oder für Tarifmaßnahmen generieren können“, so der Verkehrsminister.

Für die Mobilitätsgarantie im ÖPNV würden aktuell die Kosten, die Mindestbedienstandards und die Finanzierung gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und ausgewählten Modellkommunen ermittelt und diskutiert – Details sollen im Sommer 2022 vorliegen, heißt es aus dem Ministerium.