Schulöffnung: Bestimmungen für die Schülerbeförderung

Hier in der Übersicht die einzelnen Bestimmungen sowie als Download das gesamte Rahmenkonzept.

Die Kultusministerkonferenz hat die Bestimmungen zur Schülerbeförderung nach Wiedereröffnung der Schulen veröffentlicht. (Foto: Bünnagel)
Die Kultusministerkonferenz hat die Bestimmungen zur Schülerbeförderung nach Wiedereröffnung der Schulen veröffentlicht. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Die Kultusministerkonferenz hat das Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen beschlossen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage unterstützen die Länder, dass zur Abstimmung mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen (Beförderungsunternehmen, Verkehrsbehörden, Schulträgern) und weiteren Beteiligten (Privatschulverbänden etc.) die notwendigen Gespräche geführt werden u.a. zu: 

  • Fahrplänen (u.a. Entzerrung/Staffelung des Unterrichtsbeginns und -endes, Splittung von Klassen hinsichtlich geteilter Anwesenheit) 
  • Abstimmung der erforderlichen Beförderungskapazitäten im Hinblick auf die Einhaltung der Mindestabstände soweit möglich bzw. Bereitstellung geeigneter und ausreichender Beförderungsmittel (insbesondere ggf. für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Förderzentren) 
  • Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften nach Ankunft an der Schule sowie an den Haltestellen in ihrer unmittelbaren Umgebung 
  • Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften während der Fahrt von zu Hause zur Schule und zurück bzw. im Beförderungsmittel (z.B. Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes). 

Nähere Infos finden Sie im Rahmenkonzept im Anhang.