ÖPNV-Finanzierung: Bundesrechnungshof fordert Reform

Die Behörde sieht dringenden Optimierungsbedarf und empfiehlt die Finanzierungsinstrumente zu bereinigen, Mischfinanzierungen abzubauen und den bisherigen Förderdschungel durch ein einheitliches ÖPNV-Gesetz abzulösen.

Der Bundesrechnungshof hält es u.a. für wichtig, eine zentrale Stelle zur Koordinierung aller Bundesmittel für den ÖPNV beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr einzurichten. Diese sollte die ÖPNV-Finanzierung von Bund und Ländern für den Bundestag transparent machen. (Foto: Bundesrechnungshof))
Der Bundesrechnungshof hält es u.a. für wichtig, eine zentrale Stelle zur Koordinierung aller Bundesmittel für den ÖPNV beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr einzurichten. Diese sollte die ÖPNV-Finanzierung von Bund und Ländern für den Bundestag transparent machen. (Foto: Bundesrechnungshof))
Martina Weyh

Der Bundesrechnungshof schlägt Alarm – obwohl der öffentliche Personennahverkehr grundsätzlich Länderaufgabe ist, finanziert ihn der Bund immer stärker mit.

Allein durch gesetzliche Zuweisungen wie den Regionalisierungsmitteln oder aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) habe sich der Bund im Jahr 2021 mit 11,6 Mrd. Euro am ÖPNV beteiligt. Dazu kämen weitere Finanzierungsinstrumente wie Steuervergünstigungen, Sonderzahlungen – z. B. als Ausgleich coronabedingter Nachteile – sowie eine Vielzahl an Förderprogrammen und Modellvorhaben.

Kein Überblick im Förderdschungel

In diesem Förderdschungel habe der Bund den Gesamtüberblick über die eingesetzten Bundesmilliarden verloren. Es gebe keine Stelle, die dies zentral nachhalte. So könne der Bund die Wirkung seiner vielfältigen Maßnahmen weder koordinieren noch anpassen.

 „Vielfach verwenden die Länder die Bundesmittel … nicht sofort für den ÖPNV, sondern lassen sie zunächst ungenutzt. Insgesamt tragen die Länder deutlich weniger zur Finanzierung des ÖPNV bei als der Bund. Das sollte der Bund nicht hinnehmen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung eines Sonderberichts über den Einsatz von Bundesmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Allein den Regionalisierungsmitteln des Bundes in 2016 und 2017 von jeweils über 8 Mrd. Euro standen jährlich nur 2,7 Mrd. Euro Landesmittel gegenüber – ein Verhältnis von 3:1.

Das Grundproblem sei die finanzielle Verflechtung zwischen Bund und Ländern, dabei blieben Transparenz und Wirtschaftlichkeit auf der Strecke. Nichts werde getan, um diese undurchsichtige Gemengelage aufzulösen – im Gegenteil die Förderung soll noch weiter ausgebaut werden, um den ÖPNV zukunftsfest zu machen.

Bis zum Jahr 2030 steigen demnach allein nach dem Regionalisierungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die jährlichen Zahlungen an die Länder auf 13,2 Mrd. Euro.

„Der Bund finanziert den ÖPNV über viele Wege – mit unterschiedlichen Regeln, Verfahren, Voraussetzungen und Zuständigkeiten. In diesem Förderdschungel verstrickt sich der Bund, ihm fehlt ein vollständiger Überblick. Das schwächt den ÖPNV“, resümiert Scheller.

Sein Lösungsvorschlag:  Der Bund müsse seine Finanzierungsinstrumente bereinigen. Neben dem Abbau von Mischfinanzierungen würde seiner Ansicht nach ein einheitliches ÖPNV-Gesetz helfen, die nötige Übersicht zu schaffen und in der Sache mehr zu erreichen. Das ÖPNV-Gesetz sollte

  • die Anforderungen an einen funktionsfähigen und leistungsstarken ÖPNV als Baustein einer schnellen und wirksamen Reduktion von Treibhausgasemissionen berücksichtigen,
  • eine angemessene eigene Grundfinanzierung der Länder sicherstellen,
  • soweit der Bund finanziert, gesonderte Förderinstrumente für investive und konsumtive Maßnahmen vorsehen,
  • Bundesmittel nur bedarfsgerecht auszahlen sowie
  • angemessene Informationsrechte der Bundesverwaltung sichern.

Zudem brauche der Bund eine koordinierende Stelle, „die alle wesentlichen Informationen über die Finanzierung des ÖPNV bündelt“. Durch diese Maßnahmen ist Scheller überzeugt, würden die Bundesmittel mehr bewegen und es sei überprüfbar, ob das Geld – mit Blick auf die verkehrs- und klimapolitischen Ziele im ÖPNV – wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werde.

Die Bundesregierung hat zugesagt, die wesentlichen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu prüfen.