Verbot der Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Trams ab 1. Juni im VBN-Gebiet
Sicherheit geht vor: Brandschutztechnische Gutachten haben nach einigen Vorfällen mit E-Tretrollern auf die unzureichenden Normen bei den in E-Tretrollern verwendeten Lithium-Ionen-Akkus hingewiesen.
Aufgrund der bis dato fehlenden Angleichung der Norm an die Sicherheitsstandards anderer Elektrofahrzeuge wird die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Trams vorerst ausgeschlossen.
Der Ausschluss gilt so lange, bis eine EU-weite Zertifizierung der Akkus gesetzlich geregelt ist oder die Hersteller für die am Markt verfügbaren E-Tretroller das Risiko nachweislich beseitigt haben.
Die Entscheidung zielt darauf ab, die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals zu gewährleisten.
Verbot gilt nur für E-Tretroller
Das Verbot gilt ausschließlich für E-Tretroller. Andere Elektrofahrzeuge wie E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Mobile sind von dieser Regelung nicht betroffen, da deren Batterien den höheren Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Aufgrund der größeren Fahrzeugbeschaffenheit von Eisenbahnen und einer anderen Beurteilung der sicherheitsrelevanten Möglichkeiten, wie schnelleres Entfernen in einen anderen Fahrzeugbereich sowie Trennung von Bereichen durch Türen ist dort die Mitnahme von E-Tretrollern weiterhin möglich.
Hinweise zu neuen Regelungen für Fahrgäste
Fahrgäste werden in den kommenden Wochen umfassend über die neue Regelung informiert. Hinweise werden auf digitalen Fahrgastanzeigern, in den Sozialen Medien sowie auf der VBN-Webseite bereitgestellt. Zusätzlich werden in den Bussen und Straßenbahnen entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Regelungen bei Bedarf angepasst
Die technische Entwicklung bei E-Tretrollern sowie neue Empfehlungen des VDV wird der VBN kontinuierlich beobachten und die Regelung bei Bedarf anpassen.
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