Welche E-Scooter dürfen in den Bus?

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) will mit einem Video Licht in den Dschungel der Vorschriften und Regelungen bringen.

Licht in den Dschungel der Vorschriften über die Mitnahme eines E-Scooters im ÖPNV soll ein vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) produziertes Video bringen. (Foto: BSK)
Licht in den Dschungel der Vorschriften über die Mitnahme eines E-Scooters im ÖPNV soll ein vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) produziertes Video bringen. (Foto: BSK)
Martina Weyh

2014 wurde die Mitnahme von E-Scootern in ÖPNV-Bussen von heute auf morgen verboten, weil das Hilfsmittel als „gefährlicher Gegenstand“ eingestuft wurde. Seitdem setzt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) für betroffene E-Scooter-Nutzer ein und hat jetzt mit der Unterstützung der Aktion Mensch und der Rhein-Neckar-Verkehr ein Erklär-Video produzieren lassen, das Antworten rund um das Thema E-Scooter im ÖPNV geben will. Das Video soll Betroffenen helfen, sich im Dschungel der Vorschriften und Regelungen Durchblick zu verschaffen und ist auf Youtube abrufbar: https://youtu.be/P_sCvoFp1dk

„Unser Ziel war es, mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf einen E-Scooter als Hilfsmittel angewiesen sind, verständlich und nachdrücklich über die Rechtslage aufzuklären“, betont Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Leiter des Fachteams Mobilität.

Auf seiner Webseite berichtet der Verband zudem regelmäßig über neue E-Scooter-Modelle und deren Kompatiblität mit dem ÖPNV, sowie alle derzeit geltenden Richtlinien.