Welche E-Scooter dürfen in den Bus?
2014 wurde die Mitnahme von E-Scootern in ÖPNV-Bussen von heute auf morgen verboten, weil das Hilfsmittel als „gefährlicher Gegenstand“ eingestuft wurde. Seitdem setzt sich der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) für betroffene E-Scooter-Nutzer ein und hat jetzt mit der Unterstützung der Aktion Mensch und der Rhein-Neckar-Verkehr ein Erklär-Video produzieren lassen, das Antworten rund um das Thema E-Scooter im ÖPNV geben will. Das Video soll Betroffenen helfen, sich im Dschungel der Vorschriften und Regelungen Durchblick zu verschaffen und ist auf Youtube abrufbar: https://youtu.be/P_sCvoFp1dk
„Unser Ziel war es, mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf einen E-Scooter als Hilfsmittel angewiesen sind, verständlich und nachdrücklich über die Rechtslage aufzuklären“, betont Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Leiter des Fachteams Mobilität.
Auf seiner Webseite berichtet der Verband zudem regelmäßig über neue E-Scooter-Modelle und deren Kompatiblität mit dem ÖPNV, sowie alle derzeit geltenden Richtlinien.
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