Schweiz: Neuregelung der Kabotage

Diese wird im grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Omnibussen in den Grenzregionen der beiden Staaten liberalisiert.

Künftig ist Kabotage im Linienverkehr in den schweizerisch-deutschen Grenzregionen möglich. (Grafik: Pixabay)
Künftig ist Kabotage im Linienverkehr in den schweizerisch-deutschen Grenzregionen möglich. (Grafik: Pixabay)

Im Juli wurde im Bundesgesetzblatt eine Änderungsvereinbarung veröffentlicht, die die Kabotagebeförderung zwischen Deutschland und der Schweiz neu regelt. Demnach wird die Kabotagebeförderung, also die Beförderung zwischen zwei Orten, die im Staatsgebiet der Schweiz bzw. der Bundesrepublik liegen, im grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Omnibussen in den Grenzregionen der beiden Staaten liberalisiert. Bisher war ein grenzüberschreitender Linienverkehr nur zulässig, wenn im Rahmen der jeweiligen Genehmigungserteilung Einverständnis zwischen den Vertragsschließenden über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Linie bestand und die Gegenseitigkeit gewahrt war.

Folgende Grenzregionen sind von der Neuregelung der Kabotagebeförderung betroffen:

  • Schweiz: Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Thurgau, Zürich
  • Deutschland: Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Lindau, Lörrach, Ravensburg, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut

Den Regelungstext finden Sie in unserem Anhang.

Keine Änderungen im Gelegenheitsverkehr

Im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr ergibt sich keine wesentliche Änderung; es wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Hintergrund

Mit dem Beschluss der EU vom 18. Juni 2020 wurde Deutschland ermächtigt, seine bilaterale Vereinbarung über den Straßenverkehr mit der Schweiz zur Genehmigung von Kabotagebeförderungen in der Grenzregion der beiden Länder zu ändern. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit der Personenverkehrsleistungen durch eine Erhöhung der Auslastungsgrade der Fahrzeuge zu erhöhen und insgesamt eine noch engere Integration der Grenzregionen zu erreichen.