Ab Montag (17. Mai) ist in Hessen wieder Bustourismus möglich - in den Landkreisen oder kreisfreien Städten, die nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen (Inzidenz unter 100). In der entsprechenden Verordnung des Landes Hessen https://www.hessen.de/sites/default/files/media/corona-kontakt _und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_17.05.21.pdf heißt es in § 2 Absatz 1c: Der touristische Bus- und Bahnverkehr sowie die Ausflugsschifffahrt sind zulässig, sofern nur Fahrgäste mit Negativnachweis nach § 1b eingelassen werden.
Auch wenn - mit Blick auf die unterschiedlich hohen Inzidenzwerte in Hessen - derzeit noch keine ganz einheitliche Anwendung der Vorschriften möglich sein werde, sei es sehr zu begrüßen, dass in der neuen Verordnung des Landes Hessen auch eine ausdrückliche Regelung zum touristischen Busverkehr aufgenommen wurde.
Der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) hatte die für Verkehr und Gesundheit zuständigen Minister in Hessen, Tarek Al-Wazir und Kai Klose, vor einer Woche gebeten, bei Inzidenzen unter 100 den touristischen Busverkehr wieder zuzulassen.
Restart verantwortungsvoll möglich
„Viele Menschen wollen endlich wieder reisen - auch mit dem Bus. Mit Blick auf sinkende Infektionszahlen, das gestiegene Tempo der Impfkampagne und die Hygienekonzepte, Luftreiniger und Lüftungstechnik in modernen Reisebussen ist dieser Neustart verantwortungsvoll möglich", erklärt der LHO-Vorsitzende Karl Reinhard Wissmüller.
Es gehe dabei nicht nur um die Rückgabe von Freiheitsrechten für Geimpfte, Genesene und Getestete, sondern auch um Beschäftigungsperspektiven für alle Busfahrerinnen und Busfahrer, die seit vielen Monaten in Kurzarbeit und in Sorge um ihre Arbeitsplätze waren, so Wissmüller.
Perspektive für das laufende Jahr ist jetzt da
Die Busunternehmen sind jetzt gefordert für Geimpfte, Genesene und Getestete attraktive Reiseangebote zu offerieren, denn bereits seit Wochen steigt die Nachfrage spürbar an, berichtet Wissmüller.
Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen muss in Bussen nicht eingehalten werden, allerdings gilt zunächst weiter die Pflicht, medizinische Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) fordert nun, die in den zahlreichen unterschiedlichen Landesverordnungen verhängten Busreiseverbote abzuschaffen, denn nur so könne ein Flickenteppich wie im letzten Sommer verhindert werden und ein geordneter Restart für den Bustourismus in ganz Deutschland gelingen.
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