Novellierung der Lenk- und Ruhezeiten: Empfehlung des TRAN-Ausschusses angenommen

Die neuen Regelungen könnten bereits im Sommer 2024 in Kraft treten.

Der Weg für den Trilog im Januar und Februar 2024 zur Novellierung der Lenk- und Ruhezeiten ist geebnet. (Foto: Continental AG)
Der Weg für den Trilog im Januar und Februar 2024 zur Novellierung der Lenk- und Ruhezeiten ist geebnet. (Foto: Continental AG)

Das Plenum des Europäischen Parlaments ist der Empfehlung des TRAN-Ausschusses zu den Lenk- und Ruhezeiten gefolgt. Das EU-Parlament stimmte mit großer Mehrheit für den TRAN-Bericht. Konkret hat das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung folgenden Änderungen zugestimmt:

  • 45-minütige Unterbrechung: Die 45-minütige Unterbrechung kann nun durch Unterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten ersetzt werden, sofern die Gesamtlenkzeit an einem Tag max. sieben Stunden beträgt
  • Verlängerung der täglichen Dienstzeit um eine Stunde: Fahrer, die in einem einzelnen Gelegenheitsverkehr zur Personenbeförderung mit einer Dauer von mindestens sechs Tagen (6 x 24 Std.) eingesetzt werden, dürfen einmal ihre tägliche Dienstzeit um eine Stunde verlängern. Dies muss innerhalb von höchstens 25 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit erfolgen, sofern die Gesamtlenkzeit für diesen Tag sieben Stunden nicht überschritten hat. Diese Ausnahmeregelung kann zweimal in Anspruch genommen werden, wenn die Fahrt länger als acht Tage dauert
  • Ausweitung der Zwölf-Tage-Ausnahmeregelung auf den innerstaatlichen Verkehr
  • Fahrtenblatt digital oder in Papierform

Damit ist der Weg für den Trilog im Januar und Februar 2024 geebnet. Dieser besteht aus der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie aus dem Ministerrat. Wenn alles reibungslos vorangeht, könnten die neuen Regelungen im Sommer 2024 in Kraft treten.