Weitere Lockerungen für Busreisen nach Italien und Südtirol

Bei der Einreise nach Italien ist die Testpflicht für Geimpfte und Genesene aufgehoben worden und Südtirol wurde als sogenannte „weiße Zone“ eingestuft, was mit dem Wegfall der Maskenpflicht im Freien, der Aufhebung von Ausgangssperren und der Möglichkeit einer 80 % Busbelegung einhergeht.

Dank fallender Inzidenzzahlen wird das Busreisen wieder einfacher. (Foto. pixabay)
Dank fallender Inzidenzzahlen wird das Busreisen wieder einfacher. (Foto. pixabay)
Martina Weyh

Weitere Lockerungsschritte: Nach Informationen des Landesverbands Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) hat Italien die Einreisebestimmungen für Geimpfte und Genesene erleichtert – ab sofort entfällt für diese Personengruppe die Testpflicht bei der Einreise. Ab sofort greift hier nun auch die 3-G-Regelung für Einreisende aus Deutschland, folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Getestet: max. 48 Stunden alter negativer PCR- oder Antigentest (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren), oder
  • Geimpft: Nachweis über seit mind. 14 Tagen vollständigen Impfzyklus, oder 
  • Genesen: Nachweis einer Bestätigung über die erfolgte Genesung von COVID-19

In Südtirol, aktuell als „weiße Zone“ eingestuft, gibt es keine Ausgangssperre mehr und die Maskenpflicht im Freien ist gefallen – eine Tragepflicht besteht aber weiterhin bei Menschenansammlungen, in geschlossenen Räumen und Verkehrsmitteln. Laut LBO wurde mit der neuen Verordnung auch die Auslastungsgrenzen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Reisebussen von 50 auf 80 % angehoben.

Informationen, wonach die italienischen Beschränkungen in Bezug auf die Höchstbelegung für ausländische Busse nicht gelten, sind bislang unbestätigt. Der LBO betont, dass er für diese Rechtsauffassung keine Garantie übernehmen könne, auch wenn von mehreren Mitgliedsunternehmen inzwischen Erfahrungsberichte vorlägen, wonach es bislang in Italien zu keinerlei Kontrollen oder Problemen gekommen sei.

Alle Anforderungen an die 3-G-Nachweise für Busreisen in Bayern sowie für die Einreise nach Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich gibt es im beigefügten LBO-Merkblatt.