Update LBO: „Quasi-Lockdown“ für bayerische Busreisebranche vom Tisch

Die wiederholten Einwände des Landesverbandes Bayerischer Busunternehmer (LBO) zu den massiven Beschränkungen für touristische Busreisen bei der Bayerischen Staatsregierung haben Gehör gefunden - der Branchenverband hatte bezüglich der Corona-Regelungen Klarheit für Ski-, Weihnachts- und Silvesterreisen gefordert.

Wettbewerbsnachteile durch die harten Coronamaßnahmen im Freistaat befürchtet die bayrische Busbranche. (Foto: Pixabay)
Wettbewerbsnachteile durch die harten Coronamaßnahmen im Freistaat befürchtet die bayrische Busbranche. (Foto: Pixabay)
Claus Bünnagel

Update 14. Dezember 2021 - Soeben hat der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) gemeldet, dass die Höchstbelegung von 25%, die Mindestabstandspflicht von 1,5 m sowie die 2G-Plus-Regelung für Busreisen aufgehoben werden.

Ab dem 16. Dezember 2021 wird der touristische Bahn- und Reisebusverkehr wie der ÖPNV behandelt: Es gelten die 3G-Regelung, FFP2-Maskenpflicht, aber keine Kapazitätsgrenze.

Der Branchenverband bedankte sich insbesondere bei Staatsminister Hubert Aiwanger, der sich in den vergangenen Wochen intensiv für diese Änderung eingesetzt hatte.



So war's davor (Stand 10. Dezember 2021):

Im Freistaat gilt außerhalb sogenannten Hotspots zwar kein Busreiseverbot, aber aufgrund massiver inzidenzunabhängiger Beschränkungen in den Augen des LBO ein „Quasi-Lockdown“ für die gesamte bayerische Busreisebranche. Reisebusse dürften nur zu einem Viertel ausgelastet werden. Daneben sei ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Das mache touristische Busreisen und Ausflugsfahrten auf bayerischem Boden de facto unrentabel, so der Landesverband. Doch rechtssicher stornieren könnten die Reiseunternehmen aufgrund der fehlenden behördlichen Schließung nicht – weder gegenüber ihren Kunden noch ihren Touristikpartnern wie z.B. Hotels. Der LBO fordert daher zeitnah Klarheit darüber, wie es in den kommenden Wochen weitergeht. Können gebuchte Ski- oder Silvesterreisen stattfinden oder müssen sie abgesagt werden? Jeder weitere Tag Unklarheit koste den Betrieben bares Geld, sagrt der LBO

Höchstbelegung von 25 %

Wo aufgrund der Hotspotregelung in Bayern kein vollständiges Busreiseverbot bestehe, führten die massiven inzidenzunabhängigen Beschränkungen zu einem faktischen Fahrverbot, da Busreisen mit einer Höchstbelegung von 25 % und 1,5 m Mindestabstand wirtschaftlich einfach nicht darstellbar seien. Zugleich hingen Reisegäste und Urlauber in der Luft. Hunderte von Weihnachts- und Silvesterreisen seien gebucht. Woche für Woche änderten sich die Regelungen, doch rechtssicher stornieren könnten weder Busreiseveranstalter noch Kunden.

Die bundesweit einzigartige 25-%-Beschränkung ist für die bayerische Busreisebranche fatal. Reihenweise müssen Gruppenreisen auch nach außerhalb Bayerns storniert werden. (LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl) 

Zudem würden die Weihnachts- und Silvesterreisen lange im Voraus gebucht, Hotelbetten und Tickets seien längst gekauft. Während es weder in der Hotellerie noch in der Gastronomie vergleichbare Einschränkungen gäbe, seien die Busunternehmen seit Wochen gezwungen, eine Fahrt nach der anderen aus betriebswirtschaftlichen Gründen abzusagen und den Reisegästen die Kosten zu erstatten, während die Erstattung bereits eingekaufter Leistungen von Touristikpartnern nur schwer oder gar nicht durchsetzbar sei.

„Wettbewerbsverzerrung“

Der „Quasi-Lockdown“ stelle auch eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Busunternehmen aus anderen Bundesländern dar. Da die bayerische 25-%-Regelung bundesweit einzigartig sei, gehe sie voll zu Lasten der bayerischen Busbetriebe, die im harten Wettbewerb mit Unternehmen jenseits der Landesgrenze massiv an Boden verlören.

Mit 2G plus und FFP2-Maske können wir und unsere Reisegäste leben. Aber der Lockdown durch die Hintertür hat mit Augenmaß und Verhältnismäßigkeit, die gern von der Politik propagiert werden, schon lange nichts mehr zu tun. (Rabl)

Derart strikte Vorgaben gäbe es weder im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, wo 3G und Maskenpflicht herrschten, noch z.B. in Hotels und Gaststätten, wo 2G und FFP2-Masken Anwendung finden.

Weiteres Hilfsprogramm?

Der LBO fordert angesichts dieser nicht begründbaren Ungleichbehandlung ein Ende der Kapazitätsbeschränkung von 25 % in Reisebussen im Rahmen der anstehenden Verlängerung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kommende Woche. Andernfalls müsse die Staatsregierung ihrer Verantwortung für das Überleben der mittelständischen Betriebe gerecht werden und ein Hilfsprogramm für Busreiseunternehmen, wie es andere Bundesländer längst haben, zügig auf den Weg bringen.