LBO sagt Nein zur ÖPNV-Strategie 2030 der Landesregierung

Der Branchenverband kritisiert in der jetzigen Fassung insbesondere die Tatsache, dass zukünftig sämtliche ÖPNV-Finanzmittel gebündelt, pauschaliert und ohne jeden Rechtsanspruch für private Verkehrsunternehmen an die kommunalen Aufgabenträger fließen sollen.

Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) zeigt sich sehr besorgt über mögliche Folgen der in der jetzigen Fassung der ÖPNV-Strategie 2030 festgeschriebenen Verteilung der ÖPNV-Finanzmittel. (Logo: LBO)
Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) zeigt sich sehr besorgt über mögliche Folgen der in der jetzigen Fassung der ÖPNV-Strategie 2030 festgeschriebenen Verteilung der ÖPNV-Finanzmittel. (Logo: LBO)
Martina Weyh

In seinem Statement zur ÖPNV-Strategie 2030 durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kritisiert der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) die heute vorgestellte Fassung scharf.

Obwohl der Branchenverband in den vergangenen Jahren „intensiv und mit hohem personellem Einsatz an der ÖPNV-Strategie 2030 mitgewirkt habe“ und das verfolgte Ziel, den ÖPNV in Bayern sowohl finanziell als auch technisch zukunftsfest aufzustellen, noch besser an den Belangen der Fahrgäste zu orientieren und bis zum Ende des Jahrzehnts signifikant auszubauen, vorbehaltlos unterstütze, sei man nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dem Papier in der jetzigen Version nicht zuzustimmen.

Dazu gibt es aus Sicht des Verbandes gute Gründe:

  • Bedenken des LBO sowie Vorschläge, wie ein fairer Wettbewerb zwischen den Vergabearten sowie kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen auch in Zukunft gesichert werden könnten, wurden in den vergangenen zwei Jahren ausgeblendet und blieben unberücksichtigt.
  • Die ÖPNV-Strategie in dieser Form sei somit ein erster Schritt, die zahlreichen mittelständischen Betriebe in Bayern aus dem Markt zu drängen. Eine Verstaatlichung des Nahverkehrs auf Kosten zahlreicher mittelständischer Familienbetriebe drohe.
  • Der im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) garantierte Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit, der bisher ein Garant für kostengünstigen und zuverlässigen ÖPNV sei, werde aufgegeben und die privaten Verkehrsunternehmen der Willkür der Aufgabenträger ausgesetzt.


Konkret kritisiert der LBO die Tatsache, dass zukünftig sämtliche ÖPNV-Finanzmittel gebündelt, pauschaliert und ohne jeden Rechtsanspruch für private Verkehrsunternehmen an die kommunalen Aufgabenträger fließen sollen. Diese, die nicht selten selbst Verkehrsunternehmen unterhalten, erhalten nahezu vorbehaltlos sämtliche Finanzmittel, auf die in der Vergangenheit auch private Wettbewerber Anspruch hatten, zur freien Verwendung im ÖPNV. Längerfristige Planungssicherheit privater Verkehrsunternehmen sei so nicht mehr möglich, heißt es in der Mitteilung des Branchenverbandes.

Der LBO fordert die Staatsregierung deshalb auf, in den nun folgenden Ausführungsbestimmungen zur vorgelegten ÖPNV-Strategie klare und unmissverständliche Regelungen festzuschreiben, die eine wettbewerbsneutrale Verwendung der Mittel sichern und transparente, objektive Kriterien nennen, die gleichermaßen für private wie staatliche Akteure gelten.