LBO: Licht am Horizont – Lockerung der Reiseregeln steht bevor
Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) und die rund tausend bayerischen Busunternehmen begrüßen die gestrigen Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens. Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante sei es richtig und dringend geboten, die Reisebeschränkungen zu lockern und die Einstufung von Hochrisikogebieten zu überprüfen und anzupassen.
Die damit verbundenen Quarantäne- und Anmeldepflichten nach der Corona-Einreiseverordnung seien nicht mehr angemessen und schränkten insbesondere umweltfreundliche Busreisen sowie die Reisefreiheit von Familien mit Kindern unverhältnismäßig ein, heißt es in der Pressemitteilung des Branchenverbandes.
Bis auf „Basisschutzmaßnahmen“, wie die Maskenpflicht, sollen ab 20. März alle „tiefgreifenderen“ Maßnahmen entfallen, "wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt", so steht es im Beschluss. Zudem soll die Einstufung von Ländern als Hochrisikogebiete angepasst werden, von denen es derzeit mehr als hundert gibt.
„Es wird höchste Zeit, das Reisen zu erleichtern. Kein anderes Land in Europa hat alle seine europäischen Nachbarstaaten zu Corona-Hochrisikogebieten erklärt“, so LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl.
Die derzeit noch aktuelle Lage
Wer aus einem Nachbarland nach Deutschland einreisen möchte und nicht geimpft ist, müsse derzeit auch mit einem negativen PCR-Test für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Das treffe insbesondere Familien mit noch nicht geimpften kleineren Kindern. Vor allem für die auf nähere Ziele in den angrenzenden Nachbarländern ausgerichtete Busreisebranche sei dies hart. Hinzu komme die bürokratische Einreiseanmeldepflicht bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten, die viele ältere Menschen überfordere, so der Verband.
„Unsere Kunden fahren mit dem Bus, weil sie ein „Rundum-sorglos-Paket“ wollen. Doch mit der digitalen Einreiseanmeldepflicht kommen ältere Menschen ohne Smartphone oder PC-Erfahrung nicht zurecht und wir können ihnen das nicht abnehmen, da es kein Gruppenanmeldeformular gibt“, so Rabl.
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