Bayern: Was die schärferen Corona-Regeln für die Busbranche bedeuten

Was jetzt angesichts der hohen Inzidenzwerte und der Stufe „Rot“ im Freistaat gilt, hat der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) auf den Punkt gebracht.

Wann gilt 2G, wann 3G – die Stufe „Rot“ in Bayern hat weitreichende Folgen für die Busbranche. (Foto: pixabay)
Wann gilt 2G, wann 3G – die Stufe „Rot“ in Bayern hat weitreichende Folgen für die Busbranche. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Stufe „Rot“ in Bayern – in der gestrigen (9. November) Kabinettssitzung wurde erneut über die Corona-Maßnahmen beraten. Beschlossen wurden u.a. verstärkte Kontrollen, die Fortführung der Testzentren, die Maskenpflicht in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie ein Handlungsleitfaden zur 3G-Regel am Arbeitsplatz.
 
Darüber hinaus wurde eine Übergangsregelung für ungeimpfte Schüler beschlossen: Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können an sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 weiterhin zu 2G-Bereichen auch ohne Impf-/Genesungsnachweis zugelassen werden. Ministerpräsident Söder stellte jedoch klar, dass dies nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten oder Ähnliches gelte - d.h., somit gilt die Ausnahme auch nicht für touristische Reisebusverkehre.

Nach LBO-Angaben gilt jetzt für den Reiseverkehr, touristische Mietomnibusverkehre mit „Ausflugs- oder Reisecharakter“:

  • 2G-Regel für alle Fahrgäste ab 12. Geburtstag (keine Schülerausnahme für 12-17-Jährige)
  • 3G-Plus für Fahrerpersonal mit Kundenkontakt, wobei PCR-Test zweimal pro Woche ausreicht.
  • FFP2-Maskenpflicht im Bus für Fahrer und Fahrgäste (Hinweis: Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag brauchen gemäß § 17 Nr. 6 nur eine medizinische Maske)

und für den Linienverkehr, freigestellten Schülerverkehr, sonstige nicht touristische Busverkehre:

  • Keine GGG-Zugangsbeschränkungen, Zutritt auch für Ungeimpfte jeden Alters ohne Test
  • FFP2-Maskenpflicht für alle Fahrgäste ab 16. Geburtstag
  • Medizinische Maskenpflicht für Fahrgäste zwischen 6. und 16. Geburtstag
  • FFP2-Maskenpflicht für Personal und Fahrer, wenn kein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen oder keine Schutzwände vorhanden.

Der LBO hat darauf hingewiesen, dass Ministerpräsident Markus Söder am Donnerstag (11. November) bereits weitere Verschärfungen angekündigt hat und vorschlagen werde, 2G überall dort einzuführen, wo es möglich sei.

Darüber hinaus soll es in Bayern erstmals eine 2G-Plus-Regelung geben, zum Beispiel in Discos und Clubs. 2G Plus heißt, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Schnelltest Zutritt erhalten. Darüber hinaus soll auch bei 2G wieder Maskenpflicht bis zum Platz gelten. Die nächste Beratung und Beschlussfassung ist für den 18. November terminiert.