Kinderkrankengeld: Erweiterter Anspruch 2021

Pro Elternteil werden zehn zusätzliche Tage gewährt.

Der Anspruch auf Krankengeld besteht im Jahr 2021 nun für jedes Kind pro Elternteil für 20 Arbeitstage, für Alleinerziehende für bis zu 40 Arbeitstage. (Foto: Pixabay/geralt)
Der Anspruch auf Krankengeld besteht im Jahr 2021 nun für jedes Kind pro Elternteil für 20 Arbeitstage, für Alleinerziehende für bis zu 40 Arbeitstage. (Foto: Pixabay/geralt)
Claus Bünnagel

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 wurde ausgeweitet. Die Regelungen haben Bundestag und Bundesrat beschlossen und treten rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist zum 18. Januar 2021 erfolgt. 

Pro Elternteil werden zehn zusätzliche Tage (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch auf Krankengeld besteht im Jahr 2021 nun für jedes Kind pro Elternteil für 20 Arbeitstage, für Alleinerziehende für bis zu 40 Arbeitstage. So sollen Eltern entlastet werden, wenn es coronabedingt zu Einschränkungen bei der Kinderbetreuung kommt. 

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für Kinder, die das zwöflte Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung sicherstellen kann. Desweiteren greift die Regelung nicht im Falle einer Privaten Krankversicherung. Das betroffene Elternteil als auch das Kind müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. 

Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld sind beim Bundesministerium für Gesundheit abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html.