Korrekturen in Hessen

"Güttler-Erlass" soll teilweise neu gefasst werden
Redaktion (allg.)
Hessen korrigiert teilweise seine viel diskutierte Nahverkehrspolitik. Bei der Ausschreibung von Bus- und Straßenbahnlinien, soll es künftig auch Ausgaben geben. Der so genannte "Güttler-Erlass", der Ausschreibungen überall vorsieht, soll neu gefasst werden, so dass es Möglichkeiten der Direktvergabe gibt. Dies kündigte Minister Dr. Alois Rhiel an, der in der Vergangenheit als entschiedener Verfechter der europaweiten Ausschreibungen aufgetreten ist. Von diesen Ausnahmeregelungen sollen allerdings nur Betriebe profitieren, die zu 100 Prozent den Städten oder Landkreisen gehören, für die sie Fahrleistungen erbringen. dabei müssen die Betriebe aber noch weitere Kriterien erfüllen. Außerhalb ihres geschützten Gebietes dürfen sie nicht tätig werden, eine Einschränkung, die auch für kommunale Tochterunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften gilt.