Versicherungen: Terror als Reiserücktrittsgrund

URV bietet zusätzlichen Schutz für Reisebuchungen bis Ende März.
Vorstandsmitglied Manuela Kiechle und Alexander Piwonski, Leiter touristischer Vertrieb der URV, präsentierten auf der Reisemesse ITB Berlin 2017 einen zusätzlichen Schutz im Versicherungspaket. (Foto: Lenhardt)
Vorstandsmitglied Manuela Kiechle und Alexander Piwonski, Leiter touristischer Vertrieb der URV, präsentierten auf der Reisemesse ITB Berlin 2017 einen zusätzlichen Schutz im Versicherungspaket. (Foto: Lenhardt)
Julia Lenhardt

Die URV – Union Reiserversicherung AG mit Sitz in München bietet Partnern im Tarif „URV Sicherheit Plus“ einen zusätzlichen Schutz bei Terroranschlägen. Für Reisebuchungen bis Ende März – auch wenn die Reise später angetreten wird – werden Terroranschläge künftig ohne Zusatzkosten in die Liste der Reiserücktrittsgründe mit einbezogen, erklären die Verantwortlichen. Zwischen einem Anschlag und dem Antritt der Reise dürfen demnach höchstens sieben Tage liegen. Das Feedback aus der Branche ist sehr gut, erklärte Vertriebsdirektor Alexander Piwonski. Die URV habe seit 2016 insgesamt 18 Busreiseveranstalter und 14 Reiseveranstalter zum Kundenstamm hinzugewinnen können. Im Deutschlandgeschäft verzeichnete das Unternehmen nach eigenen Angaben im Jahr 2016 einen Zuwachs des Prämienvolumens um zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr auf rund 52 Millionen Euro.