27.11.2009
Die Verkehrsministerkonferenz hat sich offiziell mit der in einem Arbeitskreis erarbeiteten "Grundposition der Länder zur Anwendung der Verordnung (EG) 1370/2007 und zur Genehmigung von Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße ab dem 3.12.2009" befasst. Ein so genanntes "Länderpapier" soll nun eine bundeseinheitliche Auslegung der EGVO 1370/07 und des deutschen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bis zur Umsetzung in nationales Recht ermöglichen.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) teilte mit und bdauert gleichzeitig, "dass sich die Länder nicht durchringen konnten, ihre Rechtsauffassungen oder auch politischen Auffassungen zu den wichtigen Fragestellungen offen darzulegen".
Die Mehrheit der deutschen Bundesländer ist der Auffassung, dass es sich bei der Linienverkehrsgenehmigung um kein ausschließliches Recht handelt. Hierdurch sei der Weg für kommerzielle Verkehre zunächst grundsätzlich eröffnet. Zudem vertritt ebenfalls die Mehrheit der 16 Länder die Ansicht, dass ein vom Aufgabenträger geschlossener Dienstleistungsauftrag weder die von der Genehmigungsbehörde zu erteilende PBefG-Genehmigung ersetzt noch Bindungswirkung für die Genehmigungsbehörden entfaltet. "Damit bleibt es bei der Existenz unabhängiger Genehmigungsbehörden, wie es der bdo stets gefordert hat."
Ein Großteil der Bundesländer sei der Meinung, dass § 13 a PBefG gegenstandslos werde, so der bdo, wobei die hierfür vorgelegten Argumente nach Einschätzung des Busunternehmer-Verbandes nicht überzeugten.
Aus Sicht des bdo sind die Grundposition der Länder vielmehr "keineswegs überraschend". Mit Blick auf die Kernfrage des Vorrangs kommerzieller Verkehre, begrüßt der bdo die Initiative von Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, die den Vorrang kommerzieller Verkehre durch eigene, landesspezifische Leitlinien bzw. Grundsatzpositionen noch vor dem 3. Dezember rechtssicher zu gestalten.