Die Angst vor einer Ausbreitung der Delta-Variante des Corona-Virus hat im Nachbarland Tschechien für eine Verschärfung der Einreiseregeln für Reisende aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gesorgt.
Eine entsprechende Verordnung wurde vom Gesundheitsministerium in Prag am 5. Juli veröffentlicht. Einreisende aus den o.g. Ländern müssen dann wieder ein negatives Antigen-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder ein PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Wer seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft ist, braucht keinen Test. Zusätzlich muss auch wieder vorab ein Online-Meldeformular ausgefüllt werden.
Verordnung gilt nicht für den „kleinen Grenzverkehr“
Der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ mit weniger als 24 Stunden Aufenthaltsdauer, zum Beispiel zum Einkaufen, ist von der Neuregelung nicht betroffen und bleibt ohne Auflagen möglich.
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