Österreich verschärft die Einreiseregeln

Derzeit gilt im Nachbarland die 3-G-Regel (Geimpft, getestet, genesen) – jetzt werden die Bestimmungen hinsichtlich der Impfung angezogen. (Quelle LBO)

Beim sogenannten „grünen Pass“ (Gesundheitspass/Green Pass/pass sanitaire) - egal ob für Italien, Frankreich oder andere Länder - handelt es sich um das digitale COVID-Zertifikat der EU, welches per QR-Code die 3-G`s (Geimpft, getestet, genesen) nachweist. (Foto: pixabay)
Beim sogenannten „grünen Pass“ (Gesundheitspass/Green Pass/pass sanitaire) - egal ob für Italien, Frankreich oder andere Länder - handelt es sich um das digitale COVID-Zertifikat der EU, welches per QR-Code die 3-G`s (Geimpft, getestet, genesen) nachweist. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Sowohl bei der Einreise als auch in vielen anderen Bereichen des Alltags gilt in Österreich derzeit die „3-G-Regel“ – Personen müssen entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Die Nachweise darüber sind mittels des „grünen Passes“ vorzulegen. Bislang genügte in Österreich dabei der Nachweis einer einzelnen Impfdosis, sofern diese mindestens 22 und maximal 90 Tage zurücklag.

Seit 15. August braucht es auch noch die Zweitimpfung, um als vollständig geimpft zu gelten (Nachweis ab dem Tag der 2. Impfung). Ausnahmen gelten für diejenigen, die mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson immunisiert wurden.

Was ist der grüne Pass?
 
Beim sogenannten „grünen Pass“ (Gesundheitspass/Green Pass/pass sanitaire)  - egal ob für Italien, Frankreich oder andere Länder - handelt es sich um das digitale COVID-Zertifikat der EU, welches per QR-Code die 3-G`s (Geimpft, getestet, genesen) nachweist. Das digitale Zertifikat kann entweder über diverse APP`s (u.a. Corona Warn APP/CovPass) eingescannt oder aber in Papierform mitgeführt werden. Wichtig ist, dass das Zertifikat einen QR-Code ausweist.
 
Das Zertifikat für bereits geimpfte Personen, die bislang nur den gelben Impfpass besitzen, wird in Impfzentren, Arztpraxen oder Apotheken ausgestellt. In der Regel müssen die Betroffenen sich das Zertifikat unter Vorlage des Impfpasses und des Personalausweises dort persönlich ausstellen lassen. Der gelbe Impfpass alleine genügt nicht mehr.