Das Nachbarland Österreich justiert nach – ab dem 19. Februar wird weiter gelockert. Dann gilt die 3G-Regel (statt bisher 2G):
- in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
- in der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
- bei körpernahen Dienstleistungen
- bei Sportstätten
- bei Veranstaltungen
- bei Fach- und Publikumsmessen
Der 22. Februar ist der Stichtag, an dem die Einreiseregelungen angepasst werden. Als Grundregel bei der Einreise soll dann eine generelle 3G-Regel gelten (statt 2G Plus wie bisher). Ausgenommen davon soll nur die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten sein.
Ab dem 5. März 2022 sollen alle Maßnahmen, wie Zutrittsregelungen, Personenobergrenzen, allgemeine Sperrstunde weitestgehend aufgehoben und die Nachtgastronomie wieder geöffnet werden. Im Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht weiter Maskenpflicht – an allen anderen Orten in geschlossenen Räumen wird das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin empfohlen.
Weitere Infos auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz »
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