Nach Informationen des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) müssen auch geimpfte Personen, die aus einem EU-Land nach Italien (inkl. Südtirol) einreisen, ab Donnerstag, 16. Dezember 2021 einen negativen Corona-Test vorweisen.
Ein Antigen-Test darf für die Einreise nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Bislang galt für die Einreise der sogenannte Grüne Pass, also entweder ein negativer Test, ein Impf- oder Genesungsnachweis. Erforderlich ist auch weiterhin ein ausgefülltes digitales Einreiseformular.
Noch strengere Bestimmungen sollen ab diesem Datum für ungeimpfte Einreisende in Kraft treten. Für sie gilt dann zusätzlich eine fünftägige Quarantäne. Ob es Ausnahmen für Kinder und Grenzgänger/Grenzpendler gibt, ist noch offen.
In Südtirol rechnet man mit negativen Auswirkungen auf den Wintertourismus und befürchtet, dass Gäste aus Österreich, Deutschland und der Schweiz ausbleiben. Außerdem werden auch für italienische Staatsbürger Reisen ins Ausland schwieriger.
Notstand bis 31. März verlängert
Der italienische Ministerrat setzt auf Vorsicht – angesichts der neuen Omikron-Variante und den noch nicht abschätzbaren Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen wurde der Notstand bis Ende März nächsten Jahres verlängert.
Auch die Pflicht zum Super Green Pass in weißen Zonen bleibt bis 31. März aufrecht. Ursprünglich galt die Regelung bis 15. Januar. Ungeimpfte dürfen weiterhin Restaurantinnenräume, Kinos, Discotheken oder Fußballstadien nicht betreten.
Die EU hat die verschärften Einreisebestimmungen scharf kritisiert und als Alleingang verurteilt. Der Grüne Pass der EU sei dadurch wertlos argumentiert Brüssel, da die Einreisebestimmungen in allen EU-Ländern nun nicht mehr dieselben seien. Die EU-Kommission will am Donnerstag zu Italiens Schritt Beratungen aufnehmen.
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