Frankreich: Ab 1. August ist der Gesundheitspass auch in Fernbussen Pflicht

Bereits seit 21. Juli muss der Gesundheitspass („pass sanitaire“) vorgelegt werden, wenn man Zutritt zu Freizeitparks, Konzertsälen, Museen oder Kinos mit mindestens 50 Besuchern erhalten will – jetzt wurde das Dokument auch auf Reisen in Fernbussen, Zügen und Flugzeugen ausgeweitet.

Frankreich in Corona-Zeiten – das Land hat die verpflichtende Vorlage des „pass sanitaire“ abermals ausgeweitet. (Foto: pixabay)
Frankreich in Corona-Zeiten – das Land hat die verpflichtende Vorlage des „pass sanitaire“ abermals ausgeweitet. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Seit Mitte Juli muss im Nachbarland Frankreich der Gesundheitspass („pass sanitaire“) vorgelegt werden, will man Freizeitparks, Konzertsälen, Museen und Kinos besuchen oder Veranstaltungen, z. B. Festivals mit mehr als 50 Personen – seit 1. August wurde die Vorlagepflicht auch auf die Benutzung von Fernbussen, Zügen und Flugzeugen ausgeweitet.

Darüber hinaus gilt der Gesundheitspass verpflichtend für den Besuch von Cafés und Restaurants. Der „pass sanitaire“ gibt Aufschluss über eine Impfung, eine überstandene Infektion oder einen negativen Corona-Test.

Frankreich-Reisende aus dem Ausland können eine vollständige Impfung etwa mit dem EU-weit gültigen Corona-Zertifikat auf dem Handy nachweisen. Ein negativer Corona-Test darf in der Regel höchstens 48 Stunden alt sein und kann auch in Papierform (mit QR-Code) vorliegen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1.500 Euro.