Seit Mitte Juli muss im Nachbarland Frankreich der Gesundheitspass („pass sanitaire“) vorgelegt werden, will man Freizeitparks, Konzertsälen, Museen und Kinos besuchen oder Veranstaltungen, z. B. Festivals mit mehr als 50 Personen – seit 1. August wurde die Vorlagepflicht auch auf die Benutzung von Fernbussen, Zügen und Flugzeugen ausgeweitet.
Darüber hinaus gilt der Gesundheitspass verpflichtend für den Besuch von Cafés und Restaurants. Der „pass sanitaire“ gibt Aufschluss über eine Impfung, eine überstandene Infektion oder einen negativen Corona-Test.
Frankreich-Reisende aus dem Ausland können eine vollständige Impfung etwa mit dem EU-weit gültigen Corona-Zertifikat auf dem Handy nachweisen. Ein negativer Corona-Test darf in der Regel höchstens 48 Stunden alt sein und kann auch in Papierform (mit QR-Code) vorliegen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 1.500 Euro.
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