Einreise nach Deutschland: Seit 1. August Testpflicht

Seit gestern gilt: Alle Einreisenden ab zwölf Jahre müssen entweder ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen oder nachweislich vollständig geimpft oder genesen sein – so der Beschluss des Bundeskabinetts.

Egal wie, egal von wo – Die Testpflicht gilt nicht mehr nur für Flugpassagiere, sondern jetzt auch für Einreisende, die mit dem Zug, dem Bus oder dem Auto unterwegs sind. (Foto: pixabay)
Egal wie, egal von wo – Die Testpflicht gilt nicht mehr nur für Flugpassagiere, sondern jetzt auch für Einreisende, die mit dem Zug, dem Bus oder dem Auto unterwegs sind. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Seit 1. August ist beschlossene Sache, was bisher schon im Flugverkehr galt – auch Reiserückkehrer (ab zwölf Jahre), die mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus nach Deutschland einreisen, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen oder nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.

Das Vorliegen eines negativen Test- bzw. Impf- oder Genesenen-Nachweises soll stichprobenartig bei Kontrollen im Grenzgebiet überprüft werden. Anerkannt werden PCR- aber auch Schnelltests. Verstöße gegen die neue Regelung sollen mit Bußgeldern belegt werden.

Bei Einreise mit dem Flugzeug bleibt es wie bisher dabei, dass entsprechende Nachweise vor dem Start vorgelegt werden müssen. Beim grenzüberschreitenden Bahnverkehr kann hingegen auch eine Überprüfung während der Fahrt erfolgen. Das Kontrollprocedere ist aber noch an einigen Stellen unklar.

Was bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gilt

Alle Rückkehrer aus Virusvariantengebieten – egal, ob geimpft oder genesen – müssen einen negativen Testnachweis vorlegen. Darüber hinaus gilt – auch für Geimpfte und Genesene eine Quarantänepflicht von 14 Tagen, die nicht verkürzt werden kann.

Für Pendler und weitere Personengruppen gibt es Ausnahmen

Für Grenzgänger und Pendler gilt die Ausnahme der neuen Regelungen – sie müssen nicht bei jeder Einreise einen neuen Negativ-Test vorweisen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit, ebenso wie Durchreisende, Mitglieder offizieller Delegationen oder Angehörige ausländischer Streitkräfte.

Einstufungskriterien für Risiko-Länder werden angepasst

Seit 1. August werden Länder nur noch in zwei Risikogruppen eingeteilt. Entweder gelten sie als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete. Im Zuge der Änderungen wurde die Kategorie „Risikogebiet“ abgeschafft.

Die Kategorie „Hochrisikogebiet“ gilt für Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 und weiteren Risiken. Einreisende aus solchen Ländern müssen in eine zehntägige Quarantäne, wenn sie nicht vollständig geimpft oder von Corona seit bis zu sechs Monaten genesen sind. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne via negativem PCR-Testnachweis beendet werden. Für Kinder unter zwölf endet sie automatisch nach fünf Tagen.

Die Definition des Virusvariantengebietes stellt auf neue, besorgniserregende Varianten des Virus mit schwerwiegenden epidemiologischen Auffälligkeiten ab, gegen die bestehende Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bezüglich dieser Varianten aufweisen. Bei Rückreise aus einem Virusvariantengebiet müssen alle Reisenden in eine 14-tägige Quarantäne – egal ob geimpft, genesen oder getestet.

Im Zuge der neuen Regelungen appelliert der Deutsche Reiseverband (DRV) erneut eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein nicht nur der Reisenden, sich zum Schutz vor Ansteckung weiterhin strikt an die bekannten Corona-Regeln zu halten und fordert zum Impfen auf.

„Mit zunehmenden Impfungen bekommen wir zusätzlichen Schutz, können schneller mehr Freiheiten genießen und auch wieder vermehrt verantwortungsvoll reisen. Daher sollten auch alle, die noch nicht geimpft sind, jetzt zum Impfen gehen.“