Corona: Überbrückungshilfe IV kann ab sofort beantragt werden

Der Startschuss ist gefallen – bis Ende April können Steuerberater und andere prüfende Dritte Im Rahmen der Ü IV Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.

Weitere Unterstützung für die besonders von der Pandemie gebeutelte Bus- und Reisebranche – die Corona-Wirtschaftshilfen, die ab sofort im Rahmen von Ü IV beantragt werden können. (Foto: pixabay)
Weitere Unterstützung für die besonders von der Pandemie gebeutelte Bus- und Reisebranche – die Corona-Wirtschaftshilfen, die ab sofort im Rahmen von Ü IV beantragt werden können. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Frist läuft – seit 7. Januar ist die Beantragung der Überbrückungshilfe durch Steuerberater und andere prüfende Dritte auf der extra dafür angelegten Webseite der Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen möglich – bis zum 30. April 2022 können die Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden.

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Erste Abschlagszahlungen sollen laut Wirtschaftsministerium bereits in den nächsten Wochen fließen.

Nach Angaben der Ministerien entsprechen die Förderbedingungen weitgehend denjenigen der vorausgegangenen Überbrückungshilfe III Plus. Änderungen gibt es beim maximalen Satz der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % – dieser wurde von 100 auf 90 % gesenkt. Auch Digitalisierungskosten können nicht mehr geltend gemacht werden.

Zusätzliche Förderungen kann die besonders von der Pandemie betroffene Bus- und Reisebranche beantragen – so werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 % der beantragten Förderung gewährt. Gedeckelt sind die Beträge auf maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung und jede Menge Hintergrundinformationen liefern die eingestellten FAQ zur Ü IV »