Corona: Österreich verschärft Einreiseregeln

Ab kommenden Montag (22.November) gilt ein sogenannter 2,5G-Nachweis – dann kommt nur noch ins Land, wer einen PCR-Test, einen Impf- oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen kann.

Die immer dramatischer werdende Pandemielage hat in Österreich zu weiteren Verschärfungen der Einreisebestimmungen geführt. (Foto: pixabay)
Die immer dramatischer werdende Pandemielage hat in Österreich zu weiteren Verschärfungen der Einreisebestimmungen geführt. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Angesichts der dramatisch gestiegenen und steigenden Inzidenzlage hat das Nachbarland Österreich seine Einreisebestimmungen verschärft – ab Montag (22.November) ist ein sogenannter 2,5G-Nachweis erforderlich, wenn man ins Land will. Nur Personen, die entweder PCR-getestet, geimpft oder genesen sind, kommen dann noch über die Grenze – Antigen-Schnelltests werden nicht mehr akzeptiert.

Antigentests und Antikörpertests verlieren damit – außer für Pendler – ihre Gültigkeit. Für Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner) soll die 3G-Regel gelten – all das ist in der an die jetzige Situation angepassten österreichischen Einreiseverordnung nachzulesen, die am Montag in Kraft tritt.

Gültigkeit von PCR- und Antigentests wird verkürzt

Für Pendler wird das Einreiseregime ebenfalls verschärft: Die bisherige privilegierte Gültigkeit von PCR-Tests von sieben Tagen wird auf 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind künftig nur noch 24 statt 48 Stunden gültig. Der sog. „Ninja-Pass“ für Schüler gilt für die Einreise als Ausnahme.

Wie auch österreichweit wird die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt eine Übergangsfrist bis 6. Dezember 2021.

Österreich ist Hochrisikogebiet

Wegen der Einstufung als Hochrisikogebiet seit vergangenem Sonntag gilt für Deutsche grundsätzlich eine Reisewarnung. Zehn Tage Quarantäne drohen allen Rückkehrern aus einem Hochrisikogebiet, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Frühestens nach fünf Tagen ist dann eine Freitestung möglich.