Frankreich den Zugang zu Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen verschärft. Für den Zutritt zu Freizeitparks, Konzertsälen, Museen oder Kinos mit mindestens 50 Besuchern ist nun ein sogenannter Gesundheitspass („pass sanitaire“) erforderlich. Er gibt Aufschluss über eine Impfung, eine überstandene Infektion oder einen negativen Corona-Test. In Diskotheken und bei Festivals gilt er bereits.
Frankreich-Reisende aus dem Ausland können eine vollständige Impfung etwa mit dem EU-weit gültigen Corona-Zertifikat auf dem Handy nachweisen. Ein negativer Corona-Test darf in der Regel höchstens 48 Stunden alt sein und kann auch in Papierform (mit QR-Code) vorliegen. Bei Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro geahndet.
Weiterführende Informationen unter https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/-/2319258
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