Corona: Einreiseverordnung verlängert, Quarantänepflicht gelockert

Die Forderung nach einer Ausweitung der Testpflicht bei Einreisen auf dem Landweg wird nach LBO-Informationen noch diskutiert. (Foto: pixabay)
Die Forderung nach einer Ausweitung der Testpflicht bei Einreisen auf dem Landweg wird nach LBO-Informationen noch diskutiert. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Bis einschließlich 10. September wird die Corona-Einreiseverordnung verlängert, die Quarantäne-Regelungen werden gelockert, das hat das Bundeskabinett am 21. Juli beschlossen – die Verordnung tritt am 28. Juli in Kraft. (Quelle: LBO)

Die Corona-Einreiseverordnung wird bis einschließlich 10. September verlängert, die Quarantäneregelungen gelockert – das hat das Bundeskabinett am 21. Juli beschlossen. Die Neuregelung gilt ab 28. Juli und sieht vor:

  • Vollständig Geimpfte, die aus Virusvariantengebieten einreisen, können künftig ihre Quarantäne vorzeitig beenden, wenn sie nachweisen, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereis-ten Gebiet wirksam ist. Bislang galt auch für vollständig Geimpfte, die aus Virusvariantengebie-ten einreisen, eine strikte Quarantänepflicht.
  • Darüber hinaus greift eine Neuerung, wenn ein Virusvariantengebiet zum Hochinzidenz-Gebiet heruntergestuft wird, während sich Rückkehrer noch in Quarantäne befinden. Dann sollen für das Ende der Quarantäne künftig die Regeln für Hochinzidenzgebiete gelten - und folglich eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantänepflicht möglich sein.

Forderungen, die Testpflicht bei Einreisen auf dem Landweg auszuweiten, werden derzeit noch diskutiert.