BMAS aktualisiert Ratschläge zum Corona-Schutz

Nach dem Auslaufen der SARS-CoV2-Arbeitsschutz-Verordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz abgegeben.

Die SARS-CoV2-Arbeitsschutz-Verordnung ist ausgelaufen - die Empfehlungen des BMAS sollen betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verhinderung und Eingrenzung von Ausbrüchen des Corona-Virus in Betrieben und Einrichtungen geben. (Foto: pixabay)
Die SARS-CoV2-Arbeitsschutz-Verordnung ist ausgelaufen - die Empfehlungen des BMAS sollen betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verhinderung und Eingrenzung von Ausbrüchen des Corona-Virus in Betrieben und Einrichtungen geben. (Foto: pixabay)
Redaktion (allg.)
(erschienen bei taxi heute von Dietmar Fund)

Am 25. Mai 2022 ist die SARS-CoV2-Arbeitsschutz-Verordnung ausgelaufen. Wie der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland berichtet, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27. Mai 2022 „Empfehlungen des BMAS zum Betrieblichen Infektionsschutz nach Auslaufen der SARS-CoV2-Arbeitsschutz-Verordnung“ veröffentlich. Sie sollen den „betrieblichen Akteuren Orientierung zur Verhinderung und Eingrenzung von Ausbrüchen des Corona-Virus in Betrieben und Einrichtungen geben“. Die Ratschläge sind auf der Homepage des Ministeriums nachzulesen und mit Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) versehen.

Die Hinweise umfassen vier Schwerpunkte. Der erste sind die Rechtsgrundlagen, der zweite einige Empfehlungen zum Vorgehen bei einem Infektionsverdacht bei Betriebsangehörigen. Der dritte Punkt sind Empfehlungen zur Verhinderung und Begrenzung betrieblicher Infektionen. Der vierte Punkt befasst sich mit vertiefenden Hinweisen zu einzelnen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes.

Laut dem BMAS haben sich als betriebliche Maßnahmen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Einrichtung von Abtrennungen bewährt. Sinnvoll sei es auch, die Impfbereitschaft der Beschäftigten über die Durchführung von Schutzimpfungen zu unterstützen. Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung könne es auch sinnvoll sein, für bestimmte Tätigkeiten oder Bereiche eine Maskenpflicht anzuordnen, sofern technische und organisatorische Maßnahmen alleine nicht ausreichen. Dann müssten die Betrieben den Beschäftigten aber die medizinischen oder FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung stellen. Hinweise zur Arbeit im Homeoffice runden die Ratschläge ab.