DRV und BDL werben fürs Impfen

Vor dem Hintergrund der stagnierenden Impfbereitschaft in Deutschland betonen beide Branchenverbände die Wichtigkeit des Impfens für einen unbeschwerten Urlaub und die schrittweise Rückkehr zur Normalität.

Unbeschwert reisen – die beiden Branchenverbände DRV und BDL appellieren nachdrücklich an alle Bundesbürger sich impfen zu lassen. (Foto: pixabay)
Unbeschwert reisen – die beiden Branchenverbände DRV und BDL appellieren nachdrücklich an alle Bundesbürger sich impfen zu lassen. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

„Impfung bedeutet verlässliche Reiseplanung und erleichtert das Reisen“, so das Credo des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

Die beiden Branchenverbände begrüßen, dass Bund und Länder eine funktionierende Infrastruktur mit niedrigschwelligen Angeboten aufgebaut haben, und dass nach anfänglichen Schwierigkeiten nun ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Die Verbände appellieren an alle Bürger, diese Angebote anzunehmen und sich impfen zu lassen – auch um sich selbst das Reisen so einfach wie möglich zu machen. 

„Impfen ist der beste Weg für ein gutes Stück Freiheit und Mobilität. Impfen schützt Sie und andere vor den Risiken einer Infektion und bringt Normalität beim Reisen zurück. Für Geimpfte ist die Reiseplanung verlässlicher und das Reisen einfacher. Bitte nehmen Sie die verfügbaren Impfangebote an. Die umfangreichen Hygienemaßnahmen entlang der ganzen Reisekette ermöglichen es allen Menschen, unbeschwert ihren Urlaub zu genießen. Aber noch viel einfacher wird es für die Reisenden, wenn sie geimpft sind. Denn einige Länder behalten bestimmte Aktivitäten vor Ort ausschließlich Geimpften vor. Mit dem Impfschutz beugen Sie solchen Überraschungen im Urlaub vor“, raten die Hauptgeschäftsführer von BDL und DRV, Matthias von Randow und Dirk Inger.

Mehr Parameter als nur den Inzidenzwert berücksichtigen

Beide Verbände sind sich darin einig, dass die reine Inzidenzbetrachtung bei der Einstufung von Reisegebieten nicht mehr zielführend ist. Stattdessen sollte „die tatsächliche Gefährdungslage für Reisende sowie die Belastung des Gesundheitssystems in den Mittelpunkt der Überlegungen“ gerückt und bei der ohnehin notwendigen Anpassung der Corona-Einreiseverordnung berücksichtigt werden.

Welche Einreiseregeln gelten …

Bei der Einreise von Deutschland in andere Staaten werden die Regelungen vom jeweiligen Zielland erlassen. Diese Regelungen sind unterschiedlich, die überwiegende Mehrzahl der Staaten verlangt jedoch die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenen-Nachweises oder negativen Testnachweises.

Für die Rückreise nach Deutschland gilt ein abgestuftes System, mit dem das Eintragsrisiko einer Infektion minimiert wird. Hierfür hat der Gesetzgeber geregelt, dass vor Betreten eines Flugzeugs nach Deutschland ein Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder Negativtest vorgelegt werden muss. Dies gilt unabhängig davon, ob das Land von den deutschen Behörden als Nicht-Risikogebiet, „einfaches“ Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde.

Die Reise per se nicht Treiber der Pandemie sei, habe auch das Robert Koch-Institut (RKI) bestätigt. Nach wie vor gehen rund 90 % aller Infektionen in Deutschland auf Ansteckungen im Inland zurück.

… bei vollständigem Impfschutz

Reisende mit vollständigem Impfschutz müssen bei Rückreise nach Deutschland einen Nachweis über ihren Impfschutz erbringen, idealerweise digital über CovPass, Corona-Warn-App oder eine andere App. Für die Einreise und die Befreiung von Quarantänepflichten bei Risikogebieten reicht es aus, den Impfnachweis in die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen. Selbst wenn ein Gebiet von einem „einfachen“ Risikogebiet zu einem Hochinzidenzgebiet hochgestuft wird, ändert sich für Geimpfte nichts.

Quarantänepflichten gelten ab dem 28. Juli für Geimpfte nur dann, wenn die Reisenden aus einem Virusvariantengebiet kommen, in dem besonders aggressive Muttationen im Umlauf sind, gegen die die Impfstoffe weniger gut wirken. Das RKI will eine entsprechende Liste auf seiner Webseite veröffentlichen.

… ohne vollständigen Impfschutz

Reisende ohne vollständigen Impfschutz müssen bei Rückreise nach Deutschland einen negativen Test vorlegen. Wenn sie aus einem „einfachen“ Risikogebiet einreisen, ersetzt dieser Negativtest die 10-tägige Quarantänepflicht. Wenn nicht geimpfte Reisende aus einem Hochinzidenzgebiet einreisen, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die aber nach fünf Tagen mit einem zweiten Negativtest verkürzt werden kann. Für Reisende aus Gebieten, in denen Virusmutationen verbreitet sind, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht ohne die Möglichkeit, diese durch einen Negativtest zu verkürzen.

Darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaft lückenlos und vorschriftsgemäß, ob die entsprechenden Nachweise vorhanden sind.

In jedem Fall sollten Reisende vor Antritt der Reise die umfangreichen Informationsangebote von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Flughäfen wahrnehmen und prüfen, welche Einreisebedingungen im Zielland gelten und was bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten ist.