Überbrückungshilfe III plus: Verlängerung bis Ende des Jahres

Auf der gestrigen Bund-Länder-Konferenz haben sich Ministerpräsidentenriege und Bundeskanzlerin auf eine Verlängerung über den 30. September hinaus geeinigt – auch beim erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Busunternehmen dürfen auf weitere Leistungen aus der Ü III Plus hoffen. (Foto: pixabay)
Busunternehmen dürfen auf weitere Leistungen aus der Ü III Plus hoffen. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Final fehlt noch die Zustimmung des Bundestages, die aber bereits von den zuständigen Ministern schon signalisiert wurde – dann kann die Überbrückungshilfe III plus (Ü III plus) und auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld über den 30. September hinaus bis zum Jahresende in die Verlängerung gehen. Darauf haben sich bei der gestrigen Bund-Länderkonferenz Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten verständigt.

Die von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Branchen wie der Touristiksektor oder Busunternehmen können damit weiter auf finanzielle Unterstützung durch den Staat bauen, die dringend notwendig ist, um die wirtschaftlichen Folgen für die meist mittelständigen Unternehmen abzufedern.

Die FAQ zur Ü III plus gibt es hier »