Österreich verschärft Corona-Maßnahmen

Die neue Corona-Maßnahmen-Verordnung, die zum 1. November 2021 in Kraft getreten ist, setzt „GGG“-Nachweise am Arbeitsplatz voraus – für den Personenverkehr greift eine Übergangsregelung bis zum 15. November. (Quelle: LBO)

Übergangsregel bis zum 15. November – für alle Fahrer, die nicht im Besitz eines „GGG“-Nachweises sind, gilt die FFP2-Maskenpflicht auch während der Fahrt. (Foto: pixabay)
Übergangsregel bis zum 15. November – für alle Fahrer, die nicht im Besitz eines „GGG“-Nachweises sind, gilt die FFP2-Maskenpflicht auch während der Fahrt. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Aufgrund stark steigender Inzidenzen hat das Nachbarland Österreich in seiner neuen Corona-Maßnahmen-Verordnung die Zügel wieder straff angezogen – seit 1. November gilt am Arbeitsplatz „GGG“ (Genesen, geimpft, getestet).

Für den Personenverkehr gibt es zunächst eine Übergangsregelung bis zum 15. November – der zufolge für alle Fahrer, die nicht im Besitz eines „GGG“-Nachweises sind, die FFP2-Maskenpflicht auch während der Fahrt gilt.

Zusätzlich zu den Einreisebestimmungen gilt u.a. verpflichtend auch Folgendes:

  • Vollbesetzung der Fahrzeuge ist erlaubt
  • 3G-Pflicht am Arbeitsplatz auch für den Fahrer
  • FFP2-Maskenpflicht entfällt für die Passagiere bei Einhaltung der 3G-Pflicht

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind:

  • Fahrer aufgrund von „GGG“-Nachweispflicht
  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
  • Personen, denen nachweislich aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann.

Abweichende schärfere Regeln in einigen österreichischen Bundesländern

Zum 8. November 2021 wollen einige österreichische Bundesländer ihre geltenden Corona-Regeln verschärfen. Sowohl in Restaurants und Bars, als auch bei größeren Veranstaltungen wird die 2G-Nachweispflicht eingeführt. Damit ist ein negativer Test für ungeimpfte Reisende nicht mehr ausreichend. Außerdem soll die FFP2-Maskenpflicht u.a. in Einkaufszentren und Markthallen wieder vorgeschrieben werden.

Derzeit sollen folgende Bundesländer betroffen sein: Tirol, Oberösterreich, Kärnten, Steiermark und Wien.

Weitere Informationen: Info Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Regelungen Bus ab 1. November 2021 »