BG Verkehr warnt vor Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen

Angesichts der hohen Inzidenzen rät die Berufsgenossenschaft die bewährten Hygienemaßnahmen in Betrieben aufrechterhalten.

Die BG Verkehr mahnt eindringlich, die probaten Schutzmaßnahmen nicht zu früh zu lockern – im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen steigt sonst das Risiko großer Personalausfälle erheblich. (Foto: pixabay)
Die BG Verkehr mahnt eindringlich, die probaten Schutzmaßnahmen nicht zu früh zu lockern – im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen steigt sonst das Risiko großer Personalausfälle erheblich. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) warnt ihre mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen angesichts der unverändert hohen Infektionszahlen davor, ihre bewährten Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 zu stark zu lockern.

Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Ar­beitsschutzverordnung sei den deutschen Unternehmen mehr Eigenverantwor­tung für den betrieblichen Infektionsschutz auferlegt worden. Die BG Verkehr empfiehlt in diesem Zusammenhang weiterhin umfang­reiche Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 aufrechtzuerhalten.

Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, müssen demnach weiterhin Basisschutzmaßnahmen zum Infektions­schutz bei der Arbeit getroffen werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betriebli­chen Hygienekonzept festzulegen, gegebenenfalls anzupassen und umzusetzen.

Bundesweite 3G-Regel in Betrieben entfällt

Als Basisschutzmaßnahmen werden in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Ab­standsregeln (mind. 1,50 m), das Angebot von Homeoffice, Kontaktreduzierung, infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen, Maskenpflicht und regelmäßi­ge betriebliche Testangebote genannt. Als verbindliche gesetzliche Regelung bleibt die Maskenpflicht im Luftverkehr, Personenfernverkehr und – zeitlich begrenzt – dem ÖPNV.

Keine Rechtsgrundlage gibt es dagegen für die 3G-Regel für Beschäftigte. Un­abhängig von ihrem Impfstatus haben damit alle Beschäftigten wieder Zutritt zum Ar­beitsplatz. Ausnahmen sind lediglich durch Landesverordnungen an sogenannten Hots­pots möglich.

Erhebliches Risiko durch zu frühe oder zu starke Lockerung

„Betriebe, die ihre Schutzmaßnahmen zu früh oder zu stark lockern, riskieren ein ho­hes Infektionsgeschehen und zahlreiche Personalausfälle. Dies bedeutet auch wirt­schaftlich ein erhebliches Risiko“, sagt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Ge­schäftsbereichs Prävention der BG Verkehr.

Die BG Verkehr weist auch darauf hin, dass zukünftig betriebsspezifisch und auch regional unterschiedliche Anforderungen an die Schutzmaßnahmen gestellt werden können. Überregional tätige Unternehmen, bei­spielsweise im Güterkraftverkehr, sollten deshalb weiter einheitlich strikte Maßnahmen treffen, um ihre Dienstleistungen ungehindert erbringen zu können.

Die BG Verkehr hat mittlerweile den allgemeinen Teil ihrer Regeln und Hinweise zum Corona-Virus an die neue Rechtslage angepasst, die Aktualisierung der branchenspezi­fischen Fragen und Hinweise folgt in Kürze.

Wichtige Anhaltspunkte für Schutzmaßnahmen sowie Hintergrundinformationen sind auf der Webseite der BG Verkehr gebündelt.