Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie werfen für viele Busunternehmen existenzielle Fragen auf, die auch eine Befassung mit dem Thema Insolvenzrecht unvermeidbar machen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis Ende 2020 verlängert werden soll, schafft zwar vorübergehend Erleichterung, weil sie Betrieben die Chance gibt, sich zu reorganisieren und von den staatlichen Hilfen sowie von einer etwaigen allgemeinen Erholung der Wirtschaftslage zu profitieren. Andererseits werden einige Unternehmen auch Vorkehrungen für den Fall treffen müssen, dass eine Verbesserung der Situation nicht gelingt.
Augenmerk: Arbeitsverhältnisse im Zuge eines Insolvenzverfahrens
Wichtig zu wissen ist, dass eine Insolvenz nicht immer zum Ende des Betriebs führen muss. Bei sorgfältiger Vorbereitung sind in vielen Fällen eine Sanierung und Fortführung realistisch. Die vbw informiert in einem Leitfaden über die wesentlichen Aspekte einer Unternehmensinsolvenz und die Möglichkeiten einer frühen Weichenstellung für den Erhalt des Betriebes. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf Fragen rund um Arbeitsverhältnisse im Zuge eines Insolvenzverfahrens. Der Leitfaden kann im Anhang heruntergeladen werden.
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