Auch für Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen und nun zahlungsfähig oder überschuldet sind, gilt seit dem 1. Mai 2021 wieder die Insolvenzantragspflicht. Zum 30. April 2021 ist nämlich die Regelung ohne Verlängerung ausgelaufen, die Unternehmen seit dem 1. Januar 2021 von dieser Pflicht befreite, wenn sie zwischen dem 1. November 2020 und dem 28. Februar 2021 staatliche Hilfeleistungen beantragt haben. Darauf weist der Dachverband MOLO Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. hin.
Wer in dieser misslichen Lage sei und keinen Insolvenzantrag stelle, riskiere ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung, warnt der Verband. Er schreibt, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen eine Verlängerung ausgesprochen habe, da mittlerweile die Gelder der staatlichen Hilfsprogramme fließen würden. Zudem gebe es Alternativen in Form der Insolvenz in Eigenverantwortung und des Schutzschirmverfahrens.
Laut MOLO hat die SPD-Bundestagsfraktion angekündigt, sie wolle sich für eine weitere Verlängerung der Regelung um zwei Monate einsetzen.
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