Gericht lässt Unfallvideo aus Bus als Beweismittel zu

„SiDi-Recorder“ von Dittmeier filmt anlassbezogen die Verkehrssituation.
Redaktion (allg.)

Das Landgericht Traunstein hat in einem Zivilrechtsurteil die Verwertung des Unfallvideos eines Busunternehmens zugelassen, teilt die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Würzburg mit. Der „SiDi-Recorder“ von Dittmeier habe als elektronischer Unfallzeuge die Verkehrssituation vor dem Omnibus anlassbezogen aufgenommen. Die Kamera habe alle relevanten Informationen, wie etwa die Geschwindigkeit des Busses, gespeichert.

Beweissicherung geht vor

Bei dem verhandelten Fall hätte der Bus angeblich rechts geblinkt, worauf der Unfallgegner aus einer untergeordneten Straße herausgefahren sei und es zur Kollision kam. Da es sich bei der Filmkamera um keine klassische „Dash-Cam“ handle, hat das Gericht entschieden, die Aufnahme zu verwerten.

Schadenkosten reduzieren

Bei der Abwägung zwischen informationeller Selbstbestimmung und Beweissicherungsinteresse gehe die Beweissicherung vor. „Das Gericht hat sich dabei ausführlich mit den Fragen des Datenschutzes, Kunst-Urhebergesetzes und des Persönlichkeitsrechts auseinandergesetzt“, betont Thomas Dittmeier, Geschäftsführer von Dittmeier. Der Versicherungsmakler habe die Spezial-Videokamera für Omnibusunternehmen weiterentwickelt, um Schadenkosten bei Unfällen zu reduzieren.

(jm)