Sommerzeit lässt Kurtaxen in Küstenorten sprudeln

(dpa/mv/fn) Die Kurtaxe kommt für Urlauber obendrauf, wenn sie in anerkannte Tourismusorte fahren. Je nach Lage und Saison können das schon mal drei, vier Euro pro Tag sein. Aber es gibt dafür oft ÖPNV-Angebote.

Ein Urlauber gezahlt an einem Automaten an der Uferpromenade die Kurtaxe. Die meisten Badeorte an Ost- und Nordsee erheben Kurabgaben und Kurtaxe. Die Sommerzeit lässt Kurtaxen in Küstenorten sprudeln. (Foto: Jens Büttner/dpa)
Ein Urlauber gezahlt an einem Automaten an der Uferpromenade die Kurtaxe. Die meisten Badeorte an Ost- und Nordsee erheben Kurabgaben und Kurtaxe. Die Sommerzeit lässt Kurtaxen in Küstenorten sprudeln. (Foto: Jens Büttner/dpa)
Franziska Neuner

Die Sommersaison ist für viele Urlaubsorte mit entsprechendem Prädikat wegen der Kurabgabe eine gute Einnahmequelle. Viele Gemeinden erheben die allgemein als Kurtaxe bekannte Gebühr aber auch ganzjährig. 

Usedom

Die Einnahmen durch die Kurtaxe kommen auf Usedom den Urlaubsorten zugute: Dazu gehören saubere Strände, Badesicherheit durch Rettungsschwimmer, gepflegte Seebrücken, Promenaden, Kurparks, Spielplätze und Sanitäranlagen, kostenfreie Unterhaltungs- und Sportprogramme, Vergünstigungen bei Events und in öffentlichen Einrichtungen.

Auf Usedom gilt die gemeinsame Kurtaxe (UsedomCard) in mehreren Seebädern und Orten. Dazu zählen: die Gemeinde Heringsdorf mit den Kaiserbädern Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin, das Ostseebad Ückeritz, Seebad Loddin, Ostseebad Koserow, Seebad Zempin sowie die Ostseebäder Zinnowitz, Trassenheide und Karlshagen. Für Kinder unter sechs 6 Jahren ist die UsedomCard kostenfrei, teilte die Usedom Tourismus GmbH mit. 

Pro Tag kostet sie in der Vorsaison (1.1.–31.3.) 2,00 Euro, in den Kaiserbäder 2,50 Euro und Ückeritz 3,20 Euro. In der Hauptsaison (1.4.–31.10.) sind es 2,80 Euro beziehungsweise 3,30 Euro und 3,90 EUR. In der Nachsaison (1.11.–31.12.) 2,20 EUR beziehungsweise 2,70 und 3,30 Euro. Die Preisdifferenz ergibt sich aus unterschiedlichen ÖPNV-Angeboten. Bei rund 7,5 Millionen Kurkarten auf der Insel Usedom im vergangenen Jahr kommen stattliche Beträge zusammen. 

Warnemünde

Das Ostseebad Warnemünde gehört zu Rostock. Die Kurabgabe wird seit 1. September 2023 in der gesamten Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtgebiet und Seebäder) ganzjährig erhoben. Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison gibt es nicht. Für Übernachtungsgäste beträgt die Kurabgabe 3,70 Euro pro Tag. Im Gegenzug gibt es die GästeCard, mit der das ÖPNV-Angebot des Verkehrsverbundes Warnow (VVW) genutzt werden kann. 

Gilt eine Ermäßigung, sind es 1,45 Euro. Tagesgäste ab 15 Jahren zahlen 2,25 Euro Kurabgabe pro Tag, im Falle einer Ermäßigung entfällt die Kurtaxe. Die ermäßigte Kurabgabe gilt bei Kindern und Jugendlichen ab 6 bis einschließlich 14 Jahren sowie bei Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50. Mit der GästeCard können Übernachtungsgäste das ÖPNV-Angebot des Verkehrsverbundes Warnow (VVW) nutzen.

Auch Rostock beschert die Kurabgabe Millioneneinnahmen. Da die Kurabgabe im gesamten Stadtgebiet aber erst seit September 2023 erhoben werde, gebe es noch keine Zahl für ein ganzes Jahr, hieß aus der Tourismuszentrale. Allerdings lagen schon in den Herbst- und Wintermonaten vom 1. September bis 31. Dezember 2023 die Einnahmen bei 2,73 Millionen Euro. 

Binz

Das Ostseebad Binz ist laut Verwaltung ganzjährig "tageskurabgabepflichtig". Im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Binz liegt der Betrag bei 3,40 Euro pro Tag und Person. Dabei werden der An- und Abreisetag als je ein Aufenthaltstag berechnet. Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person je Kalenderjahr 102 Euro. Der Bemessung der Jahreskurabgabe liegen 30 Aufenthaltstage zugrunde.

Befreit von der Abgabe sind Einwohner der Gemeinde Ostseebad Binz, Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises und Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag minus ein 1 Tag).

Kühlungsborn

Die Kurabgabe wird im Ostseebad Kühlungsborn ganzjährig erhoben und beläuft sich auf 3,00 Euro in der Hauptsaison (1.5. bis 30.9. ) und 1,60 Euro in der Nebensaison (1.10. bis 30.4.). Die Jahreskurabgabe beträgt 69 Euro für jedes Kalenderjahr, in dem die Kurabgabepflicht besteht.

Von der Kurabgabe befreit sind unter anderem Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag minus 1 Tag) und Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises.