Obwohl das Prüfbuch nach einer Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgeschafft wurde, verlangen § 41 und § 42 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) weiterhin, dass Busunternehmen nach der Hauptuntersuchung (HU) ihrer Busse den Untersuchungsbericht (bei Kraftomnibussen das sog. Prüfbuch) bei ihrer lokal zuständigen Genehmigungsbehörde vorlegen.
Zwar hat das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Landesbehörden darüber informiert, dass das Prüfbuch nicht mehr vorgelegt werden muss. Jedoch wurde die BOKraft noch nicht entsprechend geändert, weshalb sich einige Genehmigungsbehörden weiterhin auf die Pflicht zur Vorlage des Prüfbuchs berufen.
Überarbeitung vorgezogen
Der bdo hat sich deshalb für eine Klarstellung an das BMDV gewandt und konnte erreichen, dass die bisher noch nicht terminierte Überarbeitung vorgezogen wird. Die Anpassung der BOKraft soll in die bereits laufende „Neufassung der StVZO und zur Änderung weiterer Vorschriften“ aufgenommen werden und damit noch in 2023 erfolgen.
Damit ist ausdrücklich klargestellt, dass Busunternehmen das Prüfbuch nicht mehr vorlegen müssen. Sofern lokale Genehmigungsbehörden weiterhin auf die Pflicht zur Vorlage des Prüfbuchs bestehen, kann man sich an den zuständigen bdo-Landesverband wenden.
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