Gleichbehandlungsgesetz in Kraft

Umsetzung mit viel Bürokratie verbunden
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, über das Gesetz zu informieren und es im Betrieb im Wortlaut zur Verfügung zu stellen. Musterschreiben können bei vielen Landesverbänden angefordert werden. Arbeitgeberverbände hatten das Gesetz heftig kritisiert und es scheint absehbar, dass die Umsetzung mit einem enormen bürokratischen Aufwand und damit auch derzeit nicht abschätzbaren Zusatzkosten verbunden sein wird. So hat Arbeitgeberpräsident Hundt das Inkrafttreten des Gesetzes als "Schwarzen Tag" für die Vertragsfreiheit bezeichnet.