ver.di fordert Notfallprogramm für den ÖPNV

Die Gewerkschaft sorgt sich um den öffentlichen Personennahverkehr, der infolge der Corona-Schutzmaßnahmen Einnahmeverluste zwischen 60 bis 90 Prozent verzeichnet.

Die Einnahmeneinbußen treffen öffentliche und private ÖPNV-Unternehmen in gleichem Maße. Die Folgen sind verheerend, die öffentliche Mobilität ist in akuter Gefahr, so die aktuelle Einschätzung von ver.di. (Foto: pixabay)
Die Einnahmeneinbußen treffen öffentliche und private ÖPNV-Unternehmen in gleichem Maße. Die Folgen sind verheerend, die öffentliche Mobilität ist in akuter Gefahr, so die aktuelle Einschätzung von ver.di. (Foto: pixabay)
Martina Weyh

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht den ÖPNV angesichts der herrschenden Corona-Pandemie akut in seiner Existenz bedroht und schlägt Alarm.

Mittlerweile komme es infolge der Schulschließungen und Fahrgastrückgänge laut ver.di zu Einnahmeverlusten zwischen 60 bis 90 Prozent. Dafür schlagen höhere Kosten für Reinigung und Gesundheitsschutz zu Buche, ebenso wie für den erhöhten Einsatz von Fahrzeugen, um dem angeordneten Distanzschutz zu gewährleisten, bilanziert die Gewerkschaft die aktuelle Situation.

 „Einnahmenausfälle dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten und Unternehmen gehen. Der ÖPNV muss als systemrelevante Branche ausreichend und verlässlich Personal vorhalten, um für die Bevölkerung eine verlässliche Mobilität zu garantieren. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte der systemrelevanten Berufe wie Gesundheitswesen, Rettungskräfte, Handel und Gütertransport, aber auch für alle anderen Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind“; betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

Nach Ansicht der Gewerkschaft sei es für die Kommunen nicht machbar, die erhöhten Kosten und aktuellen Einnahmeverluste allein zu stemmen. Aus diesem Grund fordert sie ein unterstützendes Notfallprogramm, dass sich aus allen für den ÖPNV vorgesehenen Mitteln der Länder und des Bundes zusammensetzen müsse.

Dazu gehörten aus ver.di-Sicht auch die für den ÖPNV vorgesehenen bisher nicht abgerufenen oder verwendeten Fördergelder aus den Förderprogrammen der Länder und des Bundesverkehrsministeriums, wie auch GVFG-Mittel (Mittel für den ÖPNV) des Bundes und nicht für den Schienenpersonennahverkehr verwendete Regionalisierungsmittel.

Darüber hinaus müsse den Kommunen die Verwendung bereits bewilligter oder abgerufener und noch nicht verausgabter Mittel freigestellt werden. Sollten diese nicht ausreichen, müsste weiter aufgestockt werden.

Das Ziel des Notfallprogramms sei die Erhaltung der Unternehmen und die Sicherung der Einkommen und Arbeitsplätze der Beschäftigten in öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen sowie ihrer Subunternehmer und eine garantierte Mobilität durch den ÖPNV, erklärt Behle.

Nach Meinung von ver.di müsse die Nutzung von Geldern aus dem Notfallprogramm zudem an Bedingungen geknüpft werden und die Unternehmen den Erhalt der Arbeitsplätze und weitestgehende Sicherung des Einkommens der Beschäftigten gewährleisten und tarifgebunden sein.

Die Unternehmen sieht die Gewerkschaft in der Pflicht, Ansprüche aus dem Notfallprogramm mit entsprechenden Verlustnachweisen zu belegen. Als Mittel der Wahl zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität könnten bundesweit unter anderem auch die Mittel für die Schülerverkehre 2020 komplett an die Kommunen und Unternehmen ausgezahlt werden.