Midijobber: Anhebung der Verdienstgrenze

Zum 1. Januar 2023 gilt ein Maximum von 2.000 Euro.

Viele Busfahrer oder im Innendienst tätige Mitarbeiter sind Midijobber. (Foto: Bünnagel)
Viele Busfahrer oder im Innendienst tätige Mitarbeiter sind Midijobber. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Seit Oktober 2022 galt eine Beschäftigung mit einem Verdienst zwischen 520 Euro und 1.600 Euro als Midijob. Die Grenze wird zum 1. Januar 2023 weiter angehoben. Ab 2023 gilt für einen Midijob die Spanne – auch Gleitzone oder Übergangsbereich genannt – zwischen 520 Euro und 2.000 Euro.

Reduzierter Sozialversicherungsbeitrag

Midijobber zahlen einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 2.000 Euro die volle Beitragshöhe. Die verringerten Rentenbeiträge führen dabei nicht zu geringeren Rentenansprüchen. Midijobber erwerben trotzdem die vollen Rentenansprüche.

Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs im Übergangsbereich werden – wie bei den Minijobs – zusammengerechnet. Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen auf unter 2.000 Euro im Monat sinkt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall den Midijob nicht extra beantragen.

Mehr über Mini- und Midijobber in der Broschüre im Anhang.