Gbk führt weiterentwickelte Sterne-Klassifizierung ein

Das einstimmige Mitgliedervotum auf der Jahreshauptversammlung der Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) macht den Weg für das SUPERIOR-Prädikat frei.

Die gbk-Mitglieder votierten auf ihrer Jahreshauptversammlung einstimmig für das neue System der Bus-Klassifizierung. (Foto: gbk)
Die gbk-Mitglieder votierten auf ihrer Jahreshauptversammlung einstimmig für das neue System der Bus-Klassifizierung. (Foto: gbk)
Martina Weyh

Die Wünsche anspruchsvoller Bustouristen werden immer differenzierter. Um dem gerecht zu werden, statten die Hersteller ihre Fahrzeuge zunehmend mit hochwertigem Sonderinterieur aus: zum Beispiel Ambientebeleuchtung mit Farbwechsel, Beinauflagen oder Espressomaschine, schier alles ist möglich oder gewünscht. Die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) reagiert auf diesen Trend mit einer weiterentwickelten Sterne-Klassifizierung, die auch das Prädikat „SUPERIOR“ verleiht. Das neue Konzept wurde auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes in Stuttgart von den Mitgliedern einstimmig angenommen. Damit ist der Weg frei für eine modernisierte Sterne-Klassifizierung von Reisebussen, an dem sich die Verbraucher gut orientieren können.

„Neben geringfügig reduzierten Grundanforderungen, die für alle Fahrzeuge verbindlich sind, setzen sich die Kriterien für das RAL Gütezeichen Buskomfort auch aus einem Katalog mit frei wählbaren Optionen zusammen“, erklärt der gbk-Vorsitzende Hermann Meyering. Für Busse, deren Qualität über dem Standard für drei, vier oder fünf Sterne liegt, kommt jetzt das Zusatzprädikat „SUPERIOR“ als adäquate Auszeichnung zum Einsatz. Der gbk-Vorsitzende hat das flexible Klassifizierungssystem als „Quantensprung in der Geschichte der gbk“ bezeichnet. „Die messbaren Kriterien für die Beinfreiheit stehen für die gbk auch weiterhin im Zentrum des Komforts von Reisebussen.“

Details der weiterentwickelten Güte- und Prüfbestimmungen

Roland Scharl, Leiter Plattform Raised Floor Entwicklung Daimler Buses, der als Vorstandsmitglied wiedergewählt wurde, erläuterte den gbk-Mitgliedern die Details der weiterentwickelten Güte- und Prüfbestimmungen, die sich aus Grundanforderungen und einem Optionskatalog zusammensetzen. Von den Grundanforderungen werden rund 85 Prozent der aktuellen Prüfkriterien abgedeckt. Die Ausstattungen aus dem Optionskatalog werden mit Punkten bewertet, die in die Gütestufen einfließen. Zu diesen Ausstattungen gehören neben der 2plus1- und 1plus1-Bestuhlung beispielsweise Beinauflagen, eine stufenlos einstellbare Lordosenunterstützung oder luxuriöse Ledersitze. Auch für ein Panoramadach oder einen Bistrobereich mit mindestens zwei Vis-á-vis-Tischen und Küchen mit Sonderausstattungen wie Bierzapfanlage, Espressomaschine oder Heißluftofen gibt es Punkte.

Voraussetzungen für das neue SUPERIOR-Prädikat

Um etwa den Fünf-Sterne-Standard zu erreichen, muss ein Fahrzeug mindestens vier von insgesamt 30 Zusatzausstattungen aus dem Optionskatalog aufweisen. Erfüllt ein Reisebus mindestens zwölf dieser Optionen, bekommt er zusätzlich das Prädikat „SUPERIOR“ verliehen. Die Vierer-Rückbank ist nur noch für Vier-Sterne-SUPERIOR und die beiden Fünf-Sterne-Kategorien vorgeschrieben. Ein von der Neigung der Rückenlehne unabhängiger Fahrgasttisch wird ausschließlich für die Kategorie Fünf-Sterne-SUPERIOR gefordert. „Aufgrund moderner Materialien kann die Stärke der Rückenlehne im Fünf-Sterne-Bus ohne Abstriche beim Sitzkomfort um einen Zentimeter reduziert werden“, so Scharl. „Dafür muss in diesen Bussen künftig für jeden Doppelsitz mindestens eine Steckdose bereitgestellt werden.“

Für die veränderten Klassifizierungsbestimmungen gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2019. Weitere Infos sind auf der gbk-Webseite gebündelt.