Führerschein und Schlüsselzahl 95: EU-Kommission plant Verlängerung der Gültigkeit

Läuft deren Gültigkeit zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 ab, soll sie um sieben Monate verlängert werden.

Coronabedingt verlängert sich die Gültigkeit von Schlüsselzahl und Führerschein. (Foto: Bünnagel)
Coronabedingt verlängert sich die Gültigkeit von Schlüsselzahl und Führerschein. (Foto: Bünnagel)
Claus Bünnagel

Das BMVI hat im vergangenen Jahr auf Bitten des bdo und des BGL die EU-Kommission um eine Erweiterung bzw. Verlängerung der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmetatbestände ersucht. Letzte Woche hat nun die EU-Kommission einen neuen Vorschlag „zur Festlegung spezifischer und zeitlich befristeter Maßnahmen für die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie für die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Überprüfungen und Schulungen als Reaktion auf die außergewöhnlichen Umstände, die durch die aktuelle Covid-Pandemie verursacht werden“, veröffentlicht. Dies ist eine Fortsetzung der am 27. Mail 2020 veröffentlichten Verordnung (EU) 2020/698.

Verlängerung um sieben Monate

Damit soll es den EU-Mitgliedstaaten vorübergehend ermöglicht werden, die Gültigkeit von Kontrolldokumenten und die Zeitrahmen für Schulungen zu verlängern. Dazu zählt u.a. die Schlüsselzahl 95 bzw. der Fahrerqualifizierungsnachweis und der Führerschein. Läuft deren Gültigkeit zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 ab, soll diese um sieben Monate ab dem auf dem Nachweis angegebenen Datum verlängert werden.