Die Abgabefrist der Schlussabrechnungen für beide Pakete (Paket 1: Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen, Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV) wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Schlussabrechnung für Paket 2 kann nun sofort nach Einreichung der Abrechnung für Paket 1 erfolgen. Es muss nicht mehr auf den abschließenden Bescheid für die Schlussabrechnung von Paket 1 gewartet werden. Sollte eine individuelle Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 benötigt werden, kann diese über die prüfenden Dritten ab sofort beantragt werden.
Weitere Informationen: Überbrückungshilfe Unternehmen – Schlussabrechnung.
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