Überbrückungshilfen: Antragsfrist verlängert

Damit wird den technischen Schwierigkeiten Rechnung getragen, die sich die Steuerberater bei der Onlinebeantragung ausgesetzt sahen und sehen.

Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfen für KMU, die aufgrund der Coronapandemie Umsatzeinbrüche erlitten haben bzw. erleiden, wird bis zum 30. September 2020 verlängert. (Foto: Pixabay/AbsolutVision)
Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfen für KMU, die aufgrund der Coronapandemie Umsatzeinbrüche erlitten haben bzw. erleiden, wird bis zum 30. September 2020 verlängert. (Foto: Pixabay/AbsolutVision)
Claus Bünnagel

Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfen für KMU, die aufgrund der Coronapandemie Umsatzeinbrüche erlitten haben bzw. erleiden, wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Ursprünglich sollte die Frist zum 31. August 2020 enden. Die jetzige Verlängerung trägt auch den technischen Schwierigkeiten Rechnung, die sich die Steuerberater bei der Onlinebeantragung ausgesetzt sahen und sehen. Das Bundeswirtschaftsministerium will kurzfristig die Verwaltungsvereinbarungen sowie die Vollzugshinweise im Einvernehmen mit den Bundesländern ändern.